| |
DHH841 > FUNK 07.02.14 17:12l 40 Lines 1670 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : 72ODBO84101U
Read: HF1BKM GAST
Subj: Regierung prüft AFuG-Änderung wg. Kostendeckung im Amateurfunk
Path: DBO841
Sent: 140207/1512z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b11 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: FUNK @ FFL
X-Info: Sent with login password
Regierung prüft AFuG-Änderung wg. Kostendeckung im Amateurfunk
Die Bundesregierung prüft, ob durch eine Änderung des Amateurfunkgesetzes eine
Kostendeckung im Amateurfunk erzielt werden kann. Das teilte das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dem Funkamateur Horst
Koschorrek, DM2FDO, am 5. Februar 2014 auf Anfrage mit.
In dem Antwortschreiben des BMWi heißt es, die Bundesregierung prüfe "mit Blick
auf einen Hinweis des Bundesrechnungshofs (...) eine Anpassung des Gesetzes
über den Amateurfunk, um die Grundlage für eine vollständige Kostendeckung im
Bereich der Amateurfunkverwaltung zu schaffen, einschließlich ggf. notwendiger
Anpassungen an die internationale Entwicklung."
Weiter heißt es in dem Schreiben des BMWi: "Überlegungen und Arbeitspapiere mit
dem Ziel, das Gesetz über den Amateurfunk und die zugehörige Verordnung
abzuschaffen und durch eine so genannte 'Allgemeinzuteilung für den
Amateurfunk' zu ersetzen, sind mir nicht bekannt".
DM2FDO hatte seine Anfrage an das Verkehrsministerium gerichtet, das seit 17.
Dezember 2013 für den Bereich Telekommunikation (und damit auch für den
Amateurfunk) zuständig ist. Geantwortet hat dennoch das Wirtschaftsministerium.
Offensichtlich ist die Ressortumstellung noch nicht vorgenommen worden.
Das vollständige Antwortschreiben des BMWi kann unter
www.qslonline.de/hk/download/Status%20Afu-Dienst.pdf eingesehen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
--
Quelle: http://www.funkmagazin.de/060214.htm
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |