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DHH841 > FUNK 01.03.14 22:35l 58 Lines 2603 Bytes #999 (360) @ FFL
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BNetzA misst Powerline-Modems im Stand-by-Betrieb...
Mit einer erstaunlichen Messmethode stellte die Bundesnetzagentur (BNetzA)
einem Powerline-Modem ein "Unbedenklichkeitszeugnis" aus. Das geht aus einem
Bericht in der März-Ausgabe der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL" hervor.
Der wissenschaftliche DARC-Mitarbeiter Thilo Kootz, DL9KCE, hatte ein
Powerline-Modem getestet und dabei erhebliches Störpotenzial festgestellt. Er
meldete das Gerät der europäischen Marktaufsicht ICSMS, die u.a. eine Datenbank
führt, in der auch störende elektrische Produkte aufgeführt sind.
Die Bundesnetzagentur nahm dies zum Anlass, drei Powerline-Modem-Paare gleichen
Typs zu prüfen. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass die Geräte alle
Normvorgaben einhalten und deshalb nicht zu beanstanden seien.
Der DARC forderte daraufhin von der BNetzA die Herausgabe der Messdaten. Die
BNetzA verweigerte dies zunächst. Erst nachdem der DARC unter Berufung auf das
Informationsfreiheitsgesetz offiziell die Herausgabe forderte, händigte die
Behörde ein Messprotokoll aus.
Aus den Unterlagen geht nach Angeben des DARC hervor, dass die BNetzA die
Powerline-Modems ohne den erforderlichen Datenübertragungsstrom gemessen hatte.
Das heißt, dass sich die Modems während der Messung im Stand-by-Betrieb
befanden!
Nach Auffassung des DARC wäre dies ebenso, als wenn man an einem
ausgeschalteten Rasenmäher prüfen wolle, ob dieser gegen die
Lärmschutzverordnung verstößt... Durch eine solche Vorgehensweise werde eine
Freiraum geschaffen für tausende von Geräten, die so nicht auf den Markt kommen
dürften.
Darüber hinaus verlangte die BNetzA für die Bearbeitung der Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz eine Gebühr in Höhe von 200 Euro. Zwar ist eine
Erhebung einer solchen Gebühr grundsätzlich zulässig, sofern es sich nicht um
die "Erteilung einfacher Auskünfte" handelt. Wenn es sich jedoch um Auskünfte
von "öffentlichem Interesse" handelt, kann die Gebühr ermäßigt oder von der
Erhebung ganz abgesehen werden.
Der DARC vertritt die Auffassung, dass die geforderte Auskunft nach den
Messmethoden an Powerline-Modems zweifellos im "öffentlichen Interesse" liegt.
Die BNetzA bestreitet dies. Der DARC hat deshalb eigenen Angaben zufolge am 20.
Januar 2014 Klage erhoben, um das "öffentliche Interesse" gerichtlich prüfen
und feststellen zu lassen.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010314.htm
73 de Hans!
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