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Subj: Bundesnetzagentur legt Tätigkeitsbericht 2012/2013 vor
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Bundesnetzagentur legt Tätigkeitsbericht 2012/2013 vor

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Dezember 2013 ihren
"Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013" vorgelegt.

Der 378 Seiten starke Bericht befasst sich in erster Linie mit der Regulierung,
der Marktentwicklung und den Zukunftsperspektiven gewerblicher
Telekommunikationsdienste. 

Zum Thema Amateurfunk wird in dem Bericht angemerkt, dass im Jahr 2012 ingesamt
55 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 724 Amateurfunkzeugnisse erteilt
wurden. Außerdem seien "ca. 1250 Amateurfunkzulassungen und weitere
Rufzeichenzuteilungen aufgrund von Neuanträgen" erfolgt.

Um den "Schutz des Amateurfunks gegen Störer aus dem Ausland" - so heißt es in
dem Bericht an anderer Stelle - habe die BNetzA "im Zeitraum Juli 2011 bis Juni
2013 ca. 50 Störungsmeldungen an ausländische Verwaltungen versandt". Teilweise
habe eine "Abschaltung bzw. Instandsetzung fehlerhaft arbeitender Sender im
Interesse der Funkamateure" erreicht werden können.

In Sachen "Störungen durch Plasma-TV-Geräte" weist die BNetzA darauf hin, dass
sie sich seit mehreren Jahren darum bemüht, Grenzwerte für die Emissionen von
Plasma-TV-Geräten zu etablieren. Ein erster Erfolg sei im Jahre 2012 mit der
Veröffentlichung der technischen Spezifikation "Methods of measurement and
limits for radiated disturbances from plasma display panel TVs in the frequency
range 150 kHz to 30 MHz" durch IEC/CISPR erzielt worden. Daran sei die BNetzA
maßgeblich beteiligt gewesen. "Wenn die Arbeiten am Messverfahren durch
CISPR/SC/A abgeschlossen sind" - so heißt es in dem Bericht weiter - "sollen
die Anforderungen, die momentan nur als Richtschnur für die Hersteller dienen,
in verbindliche Normen einfließen".

Zum Thema "Powerline" merkt die Behörde an, dass sie zur Gewährleistung der
elektromagnetischen Verträglichkeit "auch weiterhin die Initiativen der
PLT-Industrie [unterstützt], verbleibende Probleme der Verträglichkeit mit
Funkdiensten mittels zusätzlicher Störmilderungstechnik im Kabel auszuregeln".
Für In-Haus-PLT-Anwendungen stehe in Europa "mittlerweile eine eigene
europäische Norm EN 50561-1 zur Verfügung". Die Anerkennung dieser Norm als
"harmonisierte europäische EMV-Produktnorm" gestalte sich schwierig, weil
"hierbei nicht nur technische, sondern in erster Linie politische Erwägungen
eine besondere Rolle spielen". In die "Entwicklung weiterer Teile der Reihe EN
50561 [...], mit denen der Frequenzbereich oberhalb von 30 MHz für die Nutzung
mit PLT erschlossen werden soll", wolle die BNetzA "steuernd" eingreifen.

Für den CB-Funk kündigt die BNetzA eine "Online-Hilfe" an. Damit sollen
CB-Funker in die Lage versetzt werden, selbst zu ermitteln, ob ihre ortsfeste
Funkanlage eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr
erreicht und damit standortbescheinigungspflichtig ist (siehe dazu unseren
gesonderten Beitrag unter www.funkmagazin.de/171213.htm).

Der vollständige Tätigkeitsbericht 2012/2013 der BNetzA kann im Internet unter
http://tinyurl.com/bnetza-taetigkeitsbericht-2013 heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/181213.htm

73 de Stephan!
 


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