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DHH841 > FUNK     31.03.07 08:54l 43 Lines 1772 Bytes #999 (360) @ DEU
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Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: Schweiz: Stoersender erlaubt
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Schweiz: Stoersender "im Interesse der oeffentlichen Sicherheit" erlaubt

Schweizer  Behoerden   duerfen  kuenftig   unter  bestimmten  Voraussetzungen 
Stoersender betreiben.  Dies geht aus dem geaenderten Fernmeldegesetz hervor, 
das am 1. April 2007 in Kraft tritt.

Das  Gesetz  sieht  vor,  dass   Polizei-  und  Strafvollzugsbehoerden  "eine 
stoerende  Fernmeldeanlage  erstellen,  in  Betrieb  nehmen  oder  betreiben" 
duerfen,  wenn dies  "im Interesse der oeffentlichen Sicherheit"  liegt.  Die 
Voraussetzungen  dafuer  soll  der   Schweizer Bundesrat  regeln.   Durch die 
behoerdlichen Stoersender duerfen allerdings  "andere oeffentliche Interessen 
oder Interessen Dritter" nicht uebermaessig beeintraechtigt werden.

Bereits  seit  zwei Jahren  gibt  es  Versuche  mit Stoersendern in Schweizer 
Strafvollzugsanstalten.  Damit  soll  verhindert  werden,  dass  Insassen mit 
eingeschmuggelten Handys Kontakt zur Aussenwelt aufnehmen.

Weitere  Aenderungen des  Schweizer Fernmeldegesetzes  betreffen  den  Schutz 
von Verbrauchern.  So  wird  es  z.B.  kuenftig Hoechstgrenzen  fuer Telefon-
"Mehrwertdienste"  geben,  es  wird  eine  Schlichtungsstelle  fuer strittige 
Telefonrechnungen  eingerichtet   und  der  gewerbliche  Versand  von  "Spam" 
(unerwuenschte E-Mails, Anrufe, Faxe und SMS) wird unter Strafe gestellt.

Fuer den  Schweizer CB-Funk  ergeben  sich durch die  Revision des Fernmelde-
gesetzes und der darauf basierenden Verordnungen keine Aenderungen.

     - wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser  Beitrag  darf  ungekuerzt  und  mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien  (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen 
werden.


--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/31037.htm

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