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DHH841 > FUNK 31.03.07 08:54l 43 Lines 1772 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: Schweiz: Stoersender erlaubt
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Schweiz: Stoersender "im Interesse der oeffentlichen Sicherheit" erlaubt
Schweizer Behoerden duerfen kuenftig unter bestimmten Voraussetzungen
Stoersender betreiben. Dies geht aus dem geaenderten Fernmeldegesetz hervor,
das am 1. April 2007 in Kraft tritt.
Das Gesetz sieht vor, dass Polizei- und Strafvollzugsbehoerden "eine
stoerende Fernmeldeanlage erstellen, in Betrieb nehmen oder betreiben"
duerfen, wenn dies "im Interesse der oeffentlichen Sicherheit" liegt. Die
Voraussetzungen dafuer soll der Schweizer Bundesrat regeln. Durch die
behoerdlichen Stoersender duerfen allerdings "andere oeffentliche Interessen
oder Interessen Dritter" nicht uebermaessig beeintraechtigt werden.
Bereits seit zwei Jahren gibt es Versuche mit Stoersendern in Schweizer
Strafvollzugsanstalten. Damit soll verhindert werden, dass Insassen mit
eingeschmuggelten Handys Kontakt zur Aussenwelt aufnehmen.
Weitere Aenderungen des Schweizer Fernmeldegesetzes betreffen den Schutz
von Verbrauchern. So wird es z.B. kuenftig Hoechstgrenzen fuer Telefon-
"Mehrwertdienste" geben, es wird eine Schlichtungsstelle fuer strittige
Telefonrechnungen eingerichtet und der gewerbliche Versand von "Spam"
(unerwuenschte E-Mails, Anrufe, Faxe und SMS) wird unter Strafe gestellt.
Fuer den Schweizer CB-Funk ergeben sich durch die Revision des Fernmelde-
gesetzes und der darauf basierenden Verordnungen keine Aenderungen.
- wolf -
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Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/31037.htm
73 de Hans!
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