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Subj: BMVIT bekräftigt Mehrnormengeräte-Verbot - auch für Urlauber
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BMVIT bekräftigt Mehrnormengeräte-Verbot - auch für Urlauber

Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
(BMVIT) hat seine ablehnende Haltung zu sog. CB-Funk-"Mehrnormengeräten"
gegenüber dem Funkfachjournalisten Harald Kuhl (DL1ABJ) bekräftigt und
konkretisiert. Darüber berichtet Harald Kuhl in der Ausgabe 5/2014 der
Zeitschrift "Funkamateur".

Harald Kuhl hatte beim BMVIT angefragt, ob die Behörde auch nach der Freigabe
von AM und SSB in Österreich das bestehende Verbot von CB-"Mehrnormengeräten"
aufrecht erhält.

Die Behörde antwortete, dass CB-Funkgeräte für Österreich "ausschließlich nur
über Frequenzen (40 Kanäle im Bereich 26,960 MHz bis 27,410 MHz) mit den
Modulationsarten AM, FM und SSB mit einer Senderleistung von 4 W (AM/FM) und 12
W (SSB)" verfügen dürfen. 

Für Multinorm-CB-Funkanlagen gebe es in Österreich keine entsprechende
Funk-Schnittstelle, wodurch der Betrieb nicht gestattet sei. Nur wenn ein
CB-Funkgerät die in der Funk-Schnittstelle vorgeschriebenen technischen
Bedingungen erfülle, sei die Errichtung und der Betrieb im Sinne des
(österreichischen) TKG zulässig. Weil "Multinorm-CB-Funkanlagen auch andere als
die frequenzmäßig abschließenden 40 Kanäle zur Verfügung stellen", sei das
Errichten und Betreiben - auch bei richtiger Einstellung der "Ländernorm" -
nicht erlaubt. 

Es müsse gewährleistet sein, dass für den Anwender solcher CB-Funkanlagen durch
Änderung der Einstellungen auf andere als die bewilligten Kanäle ein Betrieb
nicht möglich ist. Das ist nach Ansicht des BMVIT bei den am Markt befindlichen
Multinormgeräten offenbar nicht der Fall. Deshalb - so die Behörde - "werden
solche Geräte für den österreichischen Markt nicht notifiziert".

Zu dem Begriff "Errichtung" erklärte das Ministerium: "Unter den Tatbestand
einer Errichtung fällt auch der Begriff einer betriebsbereiten Bereitstellung.
Darunter versteht man, dass durch einfaches Einschalten des Gerätes der Betrieb
möglich ist."

Auch für durchreisende Urlauber gibt es der Behörde zufolge keine Ausnahmen. In
der Antwort des Ministeriums heißt es dazu: "Für das Durchreisen empfiehlt es
sich daher, entweder das Gerät auszubauen oder in einen Zustand zu versetzen,
dass es mit einfachen Mitteln nicht in Betrieb genommen werden kann (z.B.
Entfernen des Stromversorgungskabels, Entfernen der Antenne)." Auch die
Entfernung der CB-Funkantenne reiche aus, nicht jedoch das einfache Entfernen
des Mikrofons.

Siehe dazu auch unseren Beitrag "Österreich: Betrieb von CB-Mehrnormengeräten'
weiterhin verboten".

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/190414.htm

73 de Hans!
 


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