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DSE840 > FUNK     14.12.13 14:36l 36 Lines 1416 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Neue Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach EMVG und FTEG
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Neue Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach EMVG und FTEG

Am 13. Dezember 2013 ist eine neue Verordnung über Gebühren und Auslagen für
Amtshandlungen nach dem EMVG und dem FTEG in Kraft getreten. Sie ersetzt eine
alte Gebührenverordnung aus dem Jahre 2002.

In der neuen Verordnung sind in erster Linie Gebührenrahmen für messtechnische
Prüfungen von Geräten (auch Funkgeräten) bei Verstößen gegen Vorschriften des
EMVG bzw. des FTEG festgelegt. Daneben enthält die Verordnung auch
Gebührenrahmen für die Störungsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur
(BNetzA). So kosten Maßnahmen zur Störungsermittlung oder -beseitigung bei
schuldhaftem(!) Verstoß gegen Vorschriften des EMVG zwischen 200 und 7000 Euro.
Bei Verstößen gegen die "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) beträgt
der Gebührenrahmen für Maßnahmen der BNetzA - ebenfalls nur bei schuldhaftem
Verhalten - 25 bis 8400 Euro.

Der vollständige Verordnungstext und das Gebührenverzeichnis können im Internet
unter http://tinyurl.com/emv-ftekostv-2013 heruntergeladen werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/141213.htm

73 de Stephan!
 


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