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DHH841 > FUNK     26.03.13 20:03l 34 Lines 1210 Bytes #999 (360) @ FFL
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Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: Neue Frequenzzuteilung für "Babysitter" im 27-MHz-Bereich
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Neue Frequenzzuteilung für "Babysitter" im 27-MHz-Bereich

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. März 2013 in ihrem Amtsblatt Nr. 5
eine neue allgemeine Frequenzzuteilung für Babyüberwachungsanlagen
("Babysitter") im 27-MHz-Bereich veröffentlicht.

Gegenüber der bisherigen Regelung gibt es kaum Änderungen: Nach wie vor dürfen
Babyüberwachungsanlagen die Frequenzen 26,995, 27,045, 27,095, 27,145 und
27,195 MHz nutzen. Diese Frequenzen entsprechen den sog. CB-"Zwischenkanälen"
3A, 7A, 11A, 15A und 19A. Die maximal zulässige Strahlungsleistung ist
unverändert auf 50 Milliwatt ERP begrenzt, die zulässige Kanalbreite beträgt 10
kHz.

Die neue Frequenzzuteilung ist bis zum 31.12.2023 befristet. Die Neuzuteilung
war erforderlich, weil die bisherige Frequenzzuteilung Ende 2013 ausgelaufen
wäre.

Die neue Frequenzzuteilung für Babyüberwachungsanlagen kann im Internet unter
http://tinyurl.com/bnetza-vfg04-2013 heruntergeladen werden.

- wolf -

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www.funkmagazin.de

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(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/260313.htm

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