| |
DHH841 > FUNK 23.04.09 16:54l 45 Lines 2556 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : N4JDBO841001
Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: Entwarnung für Funkanlagen <10 W EIRP
Path: DBO841
Sent: 090423/1454z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: FUNK @ FFL
X-Info: Sent with login password
BMU zum NiSG
Entwarnung für Funkanlagen <10 W EIRP
Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG)
sieht eine Änderung von § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) direkt
nur insofern vor, als der Anwendungsbereich der 26. BImSchV auch auf private
Funkanlagen erstreckt wird. Alle weiteren Neuregelungen sollen auf der
Verordnungsebene erfolgen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) hat dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) bereits die
Zusage gegeben, bei der Erarbeitung der Verordnungsänderung beteiligt zu
werden.
Nichtsdestotrotz steht, auch was die gesetzliche Regelung, also die Änderung
des § 22 des BImSchG anbetrifft, der RTA bereits in engem Kontakt zu
Bundestagesabgeordneten, die Mitglieder im Wirtschaftsausschuss des Bundestages
sind. Wiederholt ist dabei die Doppelregulierung, insbesondere im Bereich des
Amateurfunks angesprochen worden. Der Amateurfunk ist EMVU-seitig ausreichend
über das Amateurfunkgesetz und BEMFV geregelt. Der RTA rät darüber hinaus allen
engagierten Funkamateuren, sich an ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten zu
wenden. Empfehlenswert ist dabei der Verweis auf die Vorstandsinformationen Nr.
09003 vom 26. März, Nr. 08010 vom 5. Juni 2008 sowie Nr. 08012 vom 25. Juni
2008, zu finden auf der DARC-Webseite (s.u.). In einem ausführlichen Telefonat
hat das BMU in Persona durch die federführenden Bearbeiter des NiSG, Frau Meyer
zu Rheda und Dr. Huthmacher gegenüber der RTA-Geschäftsführerin, Frau
Hildebrandt, bestätigt, dass der Verordnungsentwurf keine Erstreckung der
Anzeigepflicht für Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen
Strahlungsleistung von unter 10 W EIRP enthalten wird. Die entsprechenden Sätze
in der Begründung des NiSG würden missverstanden. Darüber hinaus wolle das BMU
die Verordnung im Gleichklang mit der BEMFV haben und die Regelungen an die
BEMFV anpassen. Auf Nachfrage bestätigten die BMU-Vertreter darüber hinaus,
dass in Bezug auf die Anzeige der Funkamateure bei der BNetzA eine Umstellung
auf ein elektronisches Verfahren im Gespräch sei. Die Anzeigen könnten dann von
der BNetzA an die zuständige Landesimmissionsschutzbehörde weitergeleitet
werden, ohne dass eine doppelte Anzeige für die Funkamateure erforderlich
würde. Der vollständige Wortlaut der Vorstandsinformation ist auf der
DARC-Webseite erschienen service.darc.de/voinfo.
--
Quelle: http://www.darc.de/user-cgi/user.pl?Aktion=langtext&Key=1353
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |