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DHH841 > FUNK 22.03.09 13:38l 103 Lines 4368 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: 2. Update: Schon wieder: Anzeigepflicht für priv
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Update vom 22.03.2009:
Der Gesetzentwurf wurde in unveränderter Form am 20. März 2009 im Deutschen
Bundestag in erster Lesung behandelt und - wie vorgesehen - an die zuständigen
Ausschüsse verwiesen.
73 de Hans!
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>Hallo,
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>Schon wieder: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant
>
>Mit dem Scheitern des sog. "Umweltgesetzbuches" sind die geplanten zusätz-
>lichen Anzeigepflichten für private Funkanlagen noch nicht vom Tisch. Die
>Bundesregierung will nun Teile des Umweltgesetzbuches als Einzelgesetze in
>>den Bundestag einbringen.
>
>Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
>hat am 16. Februar 2009 den Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung des Schutzes
>vor nichtionisierender Strahlung" vorgelegt. Der Inhalt dieses Gesetzent-
>wurfs orientiert sich am sog. "Vierten Buch" ("Nichtionisierende Strahlung")
>des gescheiterten Umweltgesetzbuches.
>
>Der neue Gesetzentwurf sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundes-
>immissionsschutzgesetzes auch auf private Funkanlagen vor (bisher sind davon
>nur gewerbliche Funkanlagen betroffen) und bezieht auch Anlagen mit einer
>Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP ein. Dazu soll u.a. § 22 des
>Bundesimmissionsschutzgesetzes geändert werden, in dem die "Pflichten der
>Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen" geregelt sind.
>
>In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dazu:
>
>"Die Erweiterung des § 22 Absatz 1 Satz 3 ermöglicht es, zukünftig auch
>hoheitliche und private Funkanlagen auf Verordnungsebene zu regeln. Die
>derzeitige Beschränkung der 26. BImSchV auf den gewerblichen Bereich ist
>im Hinblick auf die Einhaltung des von der EU empfohlenen Grenzwertkonzepts
>nicht zu rechtfertigen, insbesondere da zurzeit ein neues hoheitliches Netz
>für Sicherheitsbehörden aufgebaut wird."
>
>Zu den geplanten "Informationspflichten" heißt es in der Begründung
>des Gesetzentwurfs:
>
>"Auf Grundlage des § 23 BImSchG sind folgende Informationspflichten
>auf Verordnungsebene geplant:
>
>a) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Funkanlage
>b) Pflicht zur Anzeige einer wesentlichen Änderung einer Funkanlage
>c) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlage
>d) Pflicht zur Anzeige einer wesentliche Änderung einer Niederfrequenzanlage
>e) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Gleichstromanlage
>f) Pflicht zur Anzeige einer wesentlichen Änderung einer Gleichstromanlage
>g) Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
>
>Zu a) Bereits nach der bisher geltenden 26. BImSchV sind Hochfrequenzanlagen
>vor Inbetriebnahme anzuzeigen (§ 7 Absatz 1 der 26. BImSchV). Die Anzeige-
>pflicht war bisher auf Hochfrequenzanlagen im Frequenzbereich von 10 Mega-
>hertz bis 300.000 Megahertz mit einer äquivalenten isotropen Strahlungs-
>leistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr beschränkt. Die geplante Pflicht zur
>Anzeige der Inbetriebnahme von Funkanlagen erstreckt die Anzeigepflicht auf
>alle Anlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz und bezieht
>auch Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von
>weniger als 10 Watt ein. Damit vergrößert sich der Kreis der betroffenen
>Unternehmen. Die Erweiterung der Anzeigepflicht ist notwendig, da auch für
>diese Anlagen die Möglichkeit zur Prüfung durch die zuständigen Behörden
>gegeben sein muss."
>
>Der Gesetzentwurf wird nach Angaben des Umweltministeriums zur Zeit mit
>anderen beteiligten Bundesministerien abgestimmt.
>
>- wolf -
>
>© FM-FUNKMAGAZIN
>www.funkmagazin.de
>
>Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
>Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen
>>werden.
>
>--
>
>Quelle: http://www.funkmagazin.de/030309.htm
>
>73 de Hans!
>
>Update vom 12.03.2009:
>Der oben genannte Gesetzentwurf ist (zusammen mit drei anderen Entwürfen,
>die nichts mit Funkanlagen zu tun haben) am 11. März 2009 vom Bundeskabinett
>beschlossen worden. Die Entwürfe werden nach Angaben des Umweltministeriums
>"jetzt zügig dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser
>Legislaturperiode verabschiedet werden können".
>
>73 de Hans!
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