| |
DHH841 > FUNK 22.03.09 11:18l 109 Lines 5239 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : M3JDBO84100K
Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: ELEKTROSMOGGESETZ JETZT IM BUNDESTAG
Path: DBO841
Sent: 090322/0918z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: FUNK @ FFL
X-Info: Sent with login password
Auszug aus dem HamRadio 2day 316-2009 vom 22.03.2009
ELEKTROSMOGGESETZ JETZT IM BUNDESTAG
(rps) Mit einer fast den Atem raubenden Geschwindigkeit
versucht Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, sein "Gesetz zur
Regelung des Schutzes vor nicht ionisierender Strahlung " -
kurz NiSG - durchzudruecken. Bereits am Freitag dieser Woche
wurde es im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt und
an die zustaendigen Ausschuesse verwiesen. Es handelt sich nun
um ein formelles Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Wir
berichteten bereits am 8. Maerz ueber die fuer den Amateurfunk
wichtigen Inhalte.
Wichtig zu berichten ist heute, dass der Gesetzestext in
unveraenderter Form in den Deutschen Bundestag eingebracht,
das heisst vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die damals
noch laufende Abstimmung zwischen den betroffenen
Bundesministerien hat also nicht das geringste Ergebnis - will
heissen Aenderung - gebracht. Insbesondere wurden die
Einwaende des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und
Technologie in vollem Umgang ignoriert. Hier konnte der neue
Wirtschaftsminister bei seinen Kollegen also nicht punkten.
Sein Ministerium ist bekanntlich nicht nur fuer die deutschen
Funkamateure zustaendig, sondern auch fuer die
Bundesnetzagentur, deren Arbeit im Rahmen von FTEG und BEMFV
nun auf das Kraeftigste konterkariert werden soll.
Dem Vernehmen nach kam das Bundeswirtschaftsministerium -
genau wie die AGZ - zu dem Ergebnis, dass der freie
Warenverkehr in der Europaeischen Union durch das NiSG
beeintraechtigt werden kann, was etwa Sendegeraete anbelangt.
Auch der rechtliche Konflikt hinsichtlich der Befassung gleich
zweier Behoerden mit demselben Regelungsgegenstand - naemlich
mit der Personensicherheit in elektromagnetischen Feldern -
wurde in Grundzuegen erkannt und im Bundeskabinett
thematisiert: leider ohne jeden Erfolg. Mehr noch: Die
Bundesnetzagentur hatte offenbar eingewendet, sie koenne die
im Sinne des Gesetzesentwurfs und des
Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner 26. Verordnung
notwendigen konkreten Anlagendaten von Amateurfunkstellen
schon alleine deshalb nicht an die Umweltbehoerden
uebermitteln, da ihr diese Informationen ueberhaupt nicht
vorliegen. Auch das wurde vom Bundeskabinett unter Vorsitz der
Bundeskanzlerin nicht gewuerdigt.
Dass der Funkamateur das Recht zum Selbstbau besitzt, dass er
nicht etwa eine Genehmigung fuer eine Anlage sein Eigen nennt,
sondern dass er als Person gesetzlich ermaechtigt ist, einen
Maximalrahmen nach eigenem Belieben und mit Geraeten seiner
Wahl auszuschoepfen und dass er dies auch jederzeit aendern
darf, all das passt nicht zu den Bestimmungen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes. Dieses Umweltgesetz kennt
naemlich nur konkret genehmigte Anlagen und deren ebenso
konkrete Eigenschaften, die eben nicht "einfach so" geaendert
werden duerfen.
Hier noch einmal die wesentlichen Regelungen, die das NiSG
vorsehen soll:
- Wegfall der Beschraenkung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner 26. Verordnung
auf Sendeanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen, und
damit
- Anzeigepflicht einer jeden Amateurfunksendeanlage sowie
deren Aenderung bereits vier Wochen im voraus bei der
zustaendigen Umweltbehoerde der Bundeslaender bzw. der
Kreise und kreisfreien Staedte, die ihrerseits auch
Ueberwachungs- und Kontrollrechte aus dem
Bundesimmissionsschutzgesetz wahrnimmt,
- Wegfall der 10-Watt-EIRP-Grenze und damit Anzeigepflicht
fuer ausnahmslos jede Amateur- und CB-Funkstelle, sowie
- automatischer Transfer der Anlagendaten aller
Amateurfunkstellen von der Bundesnetzagentur zu den
Umweltbehoerden der Bundeslaender.
Diese beabsichtigten Regelungen beruehren wesentliche Punkte
des Amateurfunkgesetzes: etwa das Recht, Schutzabstaende bei
Amateurfunkstellen eigenstaendig bestimmen zu duerfen und auf
eine verpflichtende Standortbescheinigung verzichten zu
koennen. Auch die Zustaendigkeit der Bundesnetzagentur,
ausnahmslos alle Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes und
nachrangiger Rechtsverordnungen auszufuehren und zu
ueberwachen, wird angetastet. Umso erstaunter ist die AGZ e.V.
als beim Deutschen Bundestag registrierte
Interessenvertretung, dass im Vorfeld des NiSG kein einziger
Amateurfunkverband angehoert oder gar eingebunden wurde.
Die Bundestagsdrucksache hat die Nummer 16/12276. Sie finden
sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages. Interessant
zu lesen ist in diesem Dokument vor allem der Artikel 2 und
die Begruendung zur Gesetzesinitiative. Wir werden ueber den
weiteren Fortgang berichten und bleiben fuer Sie am Ball.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
www.agz-ev.de
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |