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DHH841 > FUNK     22.03.09 11:18l 109 Lines 5239 Bytes #999 (360) @ FFL
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Auszug aus dem HamRadio 2day 316-2009 vom 22.03.2009

ELEKTROSMOGGESETZ JETZT IM BUNDESTAG

(rps)  Mit  einer  fast  den  Atem  raubenden  Geschwindigkeit
versucht Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, sein "Gesetz zur
Regelung  des Schutzes vor nicht ionisierender Strahlung  "  -
kurz  NiSG - durchzudruecken. Bereits am Freitag dieser  Woche
wurde es im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt und
an die zustaendigen Ausschuesse verwiesen. Es handelt sich nun
um   ein  formelles  Gesetzgebungsverfahren  des  Bundes.  Wir
berichteten bereits am 8. Maerz ueber die fuer den Amateurfunk
wichtigen Inhalte.

Wichtig  zu  berichten  ist heute, dass  der  Gesetzestext  in
unveraenderter  Form  in den Deutschen Bundestag  eingebracht,
das  heisst  vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die  damals
noch    laufende    Abstimmung   zwischen   den    betroffenen
Bundesministerien hat also nicht das geringste Ergebnis - will
heissen   Aenderung  -  gebracht.  Insbesondere   wurden   die
Einwaende   des   Bundesministeriums   fuer   Wirtschaft   und
Technologie in vollem Umgang ignoriert. Hier konnte  der  neue
Wirtschaftsminister  bei seinen Kollegen also  nicht  punkten.
Sein  Ministerium ist bekanntlich nicht nur fuer die deutschen
Funkamateure    zustaendig,    sondern    auch    fuer     die
Bundesnetzagentur, deren Arbeit im Rahmen von FTEG  und  BEMFV
nun auf das Kraeftigste konterkariert werden soll.

Dem  Vernehmen  nach  kam  das Bundeswirtschaftsministerium  -
genau   wie  die  AGZ  -  zu  dem  Ergebnis,  dass  der  freie
Warenverkehr  in  der  Europaeischen  Union  durch  das   NiSG
beeintraechtigt werden kann, was etwa Sendegeraete  anbelangt.
Auch der rechtliche Konflikt hinsichtlich der Befassung gleich
zweier  Behoerden mit demselben Regelungsgegenstand - naemlich
mit  der  Personensicherheit in elektromagnetischen Feldern  -
wurde   in   Grundzuegen   erkannt   und   im   Bundeskabinett
thematisiert:  leider  ohne  jeden  Erfolg.  Mehr  noch:   Die
Bundesnetzagentur hatte offenbar eingewendet, sie  koenne  die
im      Sinne      des      Gesetzesentwurfs      und      des
Bundesimmissionsschutzgesetzes  und  seiner   26.   Verordnung
notwendigen   konkreten  Anlagendaten  von  Amateurfunkstellen
schon   alleine   deshalb   nicht   an   die   Umweltbehoerden
uebermitteln,  da  ihr  diese Informationen  ueberhaupt  nicht
vorliegen. Auch das wurde vom Bundeskabinett unter Vorsitz der
Bundeskanzlerin nicht gewuerdigt.

Dass der Funkamateur das Recht zum Selbstbau besitzt, dass  er
nicht etwa eine Genehmigung fuer eine Anlage sein Eigen nennt,
sondern  dass er als Person gesetzlich ermaechtigt ist,  einen
Maximalrahmen  nach eigenem Belieben und mit  Geraeten  seiner
Wahl  auszuschoepfen und dass er dies auch  jederzeit  aendern
darf,   all   das   passt  nicht  zu  den   Bestimmungen   des
Bundesimmissionsschutzgesetzes.  Dieses   Umweltgesetz   kennt
naemlich  nur  konkret  genehmigte Anlagen  und  deren  ebenso
konkrete  Eigenschaften, die eben nicht "einfach so" geaendert
werden duerfen.

Hier  noch  einmal die wesentlichen Regelungen, die  das  NiSG
vorsehen soll:

-   Wegfall           der          Beschraenkung           des
    Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner  26.  Verordnung
    auf  Sendeanlagen,  die gewerblichen Zwecken  dienen,  und
    damit
    
-   Anzeigepflicht  einer  jeden Amateurfunksendeanlage  sowie
    deren  Aenderung  bereits vier Wochen im  voraus  bei  der
    zustaendigen  Umweltbehoerde der  Bundeslaender  bzw.  der
    Kreise  und  kreisfreien  Staedte,  die  ihrerseits   auch
    Ueberwachungs-     und     Kontrollrechte     aus      dem
    Bundesimmissionsschutzgesetz wahrnimmt,
    
-   Wegfall  der  10-Watt-EIRP-Grenze und damit Anzeigepflicht
    fuer ausnahmslos jede Amateur- und CB-Funkstelle, sowie
    
-   automatischer    Transfer    der    Anlagendaten     aller
    Amateurfunkstellen  von  der  Bundesnetzagentur   zu   den
    Umweltbehoerden der Bundeslaender.

Diese  beabsichtigten Regelungen beruehren wesentliche  Punkte
des  Amateurfunkgesetzes: etwa das Recht, Schutzabstaende  bei
Amateurfunkstellen eigenstaendig bestimmen zu duerfen und  auf
eine   verpflichtende  Standortbescheinigung   verzichten   zu
koennen.   Auch   die  Zustaendigkeit  der  Bundesnetzagentur,
ausnahmslos  alle  Bestimmungen  des  Amateurfunkgesetzes  und
nachrangiger    Rechtsverordnungen   auszufuehren    und    zu
ueberwachen, wird angetastet. Umso erstaunter ist die AGZ e.V.
als       beim      Deutschen      Bundestag      registrierte
Interessenvertretung, dass im Vorfeld des NiSG  kein  einziger
Amateurfunkverband angehoert oder gar eingebunden wurde.

Die  Bundestagsdrucksache hat die Nummer 16/12276. Sie  finden
sie  im Internetangebot des Deutschen Bundestages. Interessant
zu  lesen ist in diesem Dokument vor allem der Artikel  2  und
die  Begruendung zur Gesetzesinitiative. Wir werden ueber  den
weiteren Fortgang berichten und bleiben fuer Sie am Ball.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
                         www.agz-ev.de

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!




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