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DQB656 > FUNK     29.06.07 23:20l 187 Lines 9040 Bytes #999 (0) @ DEU
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Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: Gericht durchschaute ECBF-Schwindel
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Hallo.

Da Hans freundlicherweise den Beitrag ueber die gestrige Verhandlung 
der "ECBF"(Bruessel)./.DFA aus dem Funkmagazin eingespielt hat, moechte 
ich hier einen Bericht eines Augenzeugen der Verhandlung hinzufuegen.
.....................................
Gericht durchschaute ECBF-Schwindel  
Geschrieben von Burkhard P. Heid   
Thursday, 28. June 2007

Die am 15. Mai 2007 zugestellte Einstweilige Verfuegung gegen 
die DFA wegen der Nutzungsuntersagung des ECBF-Logos auf 
ihrer Homepage wurde aufgehoben. Vertreterstreit bleibt 
einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
 
Die Berichtsfuehrung auf der Homepage der DCBO vom 27. Juni 
2007 liess im Vorfeld der fuer einen Tag spaeter angekuendigten 
muendlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Koeln von 
zahlreichen Leserinnen und Lesern eine gewisse verbandspolitische 
Schadenfreude des Verfassers erkennen, mit dem, wie von 
einer unbestimmten Anzahl von CB-Funkern angemerkt wurde, 
die DFA als "sicherer Verlierer" darzustellen versucht worden 
sei. Dieser von offensichtlichen Wuenschen des Verfassers 
in dessen (aufgrund seiner mehrfachigen Funktionen in unterschiedlichen 
Vereinskonstrukten) einseitig gepraegte Artikel gab folgenden 
Inhalt bekannt:

...
    (27.06.07) Deutsche Funk Allianz wegen Sache mit ECBF 
Logo erneut vor Gericht

    Deutsche Funk Allianz wegen Sache mit ECBF Logo erneut 
vor Gericht


    Wie aus gut informierten Quellen zu erfahren ist, findet 
am 28.Juni 07 vor dem Landgericht Koeln, erneut die Streitfrage 
zwischen der ECBF und der Deutsche Funk Allianz (kurz DFA) 
wegen der Verwendung des ECBF Logos mit dem Zusatz "Mitglied 
der" Beachtung.

    Die Deutsche Funk Allianz hatte auf Ihrer Webseite ueber 
Wochen hinweg das Logo der ECBF (www.ecbf.eu) eingeblendet 
und den Zusatz "Mitglied der" hinzugefuegt. Gegen die Verwendung 
des Logos in Verbindung mit diesem Zusatz hatte die ECBF 
eine einstweilige Verfuegung erwirkt, gegen welche die DFA 
nun offensichtlich Einspruch eingelegt hat.

    Es wird angenommen, dass die DFA Gebuehren in Hoehe von 
ca. 3.000,- Euro zu zahlen hat, wenn Sie diesen Rechtsstreit 
verliert, wovon viele Beobachter inzwischen ausgehen. Durch 
den Gerichtstermin am 28.Juni 07 wuerden diese Kosten nochmals 
steigen.

    Ehemalige Mitglieder der DFA berichten, das die Vereinskasse 
der DFA jedoch bei weitem diesen Betrag nicht aufweist, 
weshalb die DFA moeglicherweise vor Ihrem finanziellen aus 
steht. Das Vereinsrecht sieht solche Sachen ganz nuechtern: 
"... muss der zahlunsgunfaehige Verein unverzueglich Insolvenz 
anmelden". Eine Rettung der DFA koennte dann wohl nur noch 
durch grosszuegige Spenden moeglich sein.

        (Quelle: Homepage der nicht rechtsfaehigen DCBO)
...

Diese muendliche Verhandlung fand am 28. Juni 2007 mit Terminbeginn 
13:15 Uhr im Saal 235 des Landgerichts Koeln statt. Anwesend 
fuer die Antrag stellende (franzoesische) ECBF waren deren 
Rechtsanwalt Obermueller und Generalsekretaer Edgard Rosello 
mit einem Dolmetscher. Der Praesident dieser ECBF fehlte 
unentschuldigt.

Die dem Antrag widersprechende DFA e.V. wurde repraesentiert 
durch deren Verbandsanwalt Gornickel und Ehrenbeirat Mathias 
Czaja, welcher auch gleichzeitig Vize-Praesident der (italienischen) 
ECBF ist. Der Praesident der DFA, Randolf Rauer, Vorsitzender 
Harald Westermann sowie Kassenwart Walter Nehrenheim hatten 
sich durch eine telefonische Unterrichtung ueber eine Autobahnsperrung 
und groesseren Stau entschuldigt. Wegen einem kurzfristigen, 
anderweitiger Termin (bei der CB-Welt-Union) konnte Enrico 
Campagnoli dieser Gerichtsverhandlung in Koeln nicht beiwohnen, 
weswegen die fuer ihn bestellte Dolmetscherin untaetig blieb.

Der Vorsitzende Richter der 30. Kammer erklaerte nach dem 
Verlassen des Raumes vom Zeugen Rosello und seines Dolmetschers 
den Prozessbeteiligten die Sicht der Kammer, die sich aufgrund 
der bisherigen Beweislast ergebe. Demzufolge neige das Gericht 
eher zu der Ueberzeugung, dass die von Enrico Campagnoli gefuehrte 
ECBF mehr Anerkennung hinsichtlich ihrer Rechtsfaehigkeit 
besaesse, als jene ECBF, welche von Loechter vertreten sei. 
Doch diese Frage koenne das Gericht nicht wissen und brauche 
dies auch nicht zu entscheiden. Das Gericht wisse jetzt 
nicht, welche die richtige ECBF sei. Dies muessen einem Hauptsacheverfahren 
vorbehalten sein.

Jedenfalls sei von der Antrag stellenden ECBF "viel verschwiegen"
worden. Die einstweilige Verfuegung "waere nie erlassen worden, 
wenn die Umstaende bekannt gewesen waeren", betonte der Vorsitzende 
Richter woertlich. Eine Dringlichkeit habe zudem auch nie 
fuer den Erlass einer einstweiligen Verfuegung bestanden.

Nach dieser Eroerterung bat der Anwalt der Antrag stellenden 
ECBF um eine Unterbrechung der Verhandlung, weil er zunaechst 
mit dem ausserhalb des Raumes auf seinen Aufruf als Zeuge 
wartenden Edgard Rosello Ruecksprache halten wolle. Die Kammer 
unterbrach daraufhin die muendliche Verhandlung.

Die Verhandlung wurde nach ca. 10 Minuten fortgesetzt. Aufgrund 
der Umstaende wurde nun der Antrag der (franzoesischen) ECBF 
zurueckgezogen. Diesem stimmte die DFA zu. Daraufhin erging 
Gerichtsbeschluss, dass "nach Eroerterung der Antrag zurueckgenommen"
sei und die DFA dem zugestimmt habe. Somit besteht fuer die 
DFA e.V. und deren angeschlossenen Vereinigungen die berechtigte 
Nutzung des der (italienischen) ECBF unter der Praesidentschaft 
von Enrico Campagnoli rechtmaessig vom Europaeischen Harmonisierungsamt 
eingetragene "ECBF-Logo". Auch die Homepage von Ingo Koch 
mit dessen "eQSO-Server" kann demzufolge auch weiterhin 
dieses Logo der - rechtmaessigen - ECBF vorzeigen. Diese Nutzungsberechtigung 
zieht jedoch nicht den DAKfCBNF e.V. ein, da dieser wegen 
seines vor einigen Jahren erklaerten Austritts aus der ECBF 
sich selbst als unbefugt klassifiziert hat.

Mit einem finanziellen Aufwand von ca. 8.000 Euro konnten 
durch dieses Verfahren bei einem Streitwert von 25.000 Euro 
trefflich gut Sponsorengelder der Firma "President" schwungvoll 
in den Sand gesetzt werden, spotteten schon einige CB-Funker, 
die diese Angelegenheit im Auge hatten.

Ein Ende des Rechtsstreits ist mit dieser neuerlichen Entscheidung 
des Gerichts jedoch noch nicht in Sicht. Bei einem italienischen 
Gericht in Mailand ist ebenfalls noch ein weiteres Verfahren 
gegen die franzoesische ECBF anhaengig. Ueber den Ausgang dieses 
Verfahrens liesse sich bislang allerdings nur spekulieren. 
Zum aktuellen Stand duerfe momentan noch keine Auskunft gegeben 
werden.

Angesichts der staendigen Falschbehauptungen sowie fehlerhaft 
abgebenen Eidesstattlichen Versicherungen, mit denen der 
dringende Verdacht bestuende, dass prozessfremde Ziele verfolgt 
wuerden und Prozessbetrug begangen sein koennte, pruefe die 
DFA e.V. nun jedenfalls, ob die Kriminalpolizei im Auftrag 
der Staatsanwaltschaft in einem - zweiten - strafrechtlichen 
Ermittlungsverfahren gegen Dieter Loechter wegen Abgabe einer 
falschen Eidesstattlichen Versicherung taetig werden sollte. 
Demzufolge glauben einige Verbandskenner, dass Dieter Loechter 
und moeglicherweise noch weitere - "ihm gehorsame" - Mitlaeufer 
auf Spenden und Sponsorengelder angewiesen sein werden, 
um sich ein zeitweiliges Leben innerhalb geschlossener Mauern 
ertraeglich gestalten zu koennen. Uebereinstimmend wuenscht 
sich dieses Klientel jedenfalls, dass Dieter Loechter und 
Freund Henning Gajek schnellstens aus der Verbandsszene 
entfernt werden, damit diese nicht noch weiteren und nachhaltigen 
Schaden anrichten koennten.

Auch die Auswirkungen, die durch das Funkmagazin mit dessen 
fehlerhaften Falschberichterstattungen und "mangelhaften 
Rechercheschwaechen" entstuenden, wuerden sich nach deren Ueberzeugung 
drastisch einschraenken lassen. Wie bekannt ist, treten Henning 
Gajek und Wolfgang Fricke gemeinsam - in der Nachfolge von 
Dieter Loechter - als Kontaktpersonen des nicht rechtfaehigen 
RTCB auf. In Zukunft werden solche Verantwortungsbereiche 
"halt eben etwas teurer", sind sich einige CB-Funker dahingehend 
sicher, "weil, wenn jemand unbefugt Mandat ausuebe und Schaden 
fabriziere", muesse dies fuer denjenigen Folgen haben. Hochstapler 
habe der CB-Funk schon genug gehabt.

Im von Franz Hornauer betriebenen "Funk-Mitsprache-Forum"
besteht weiterhin fuer interessiete CB-Funker die Moeglichkeit 
fundierter Meinungsabgaben. Wenn auch von Verweigerern des 
erforderlichen "Formalkrams" bisher die Behauptung oeffentlich 
gemacht worden ist, in diesem Forum koenne man nicht schreiben, 
so stellt dies ebenso eine Unwahrheit dar, wie sie gleichermassen 
zur Nutzung des ECBF-Logos angewendet wurde und wovon offensichtlich 
"viele Beobachter inzwischen (irrig) augegangen sind", glaubt 
man den Verlautbarungen der DCBO im Vorfeld der muendlichen 
Verhandlung. 


Quelle:
http://www.cb-radio.de/index.php?option=com_content&task=view&id=390&Itemid=38

55/73, DQB656, Hans-Werner

 


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