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Subj: Gericht durchschaute ECBF-Schwindel
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Hallo.
Da Hans freundlicherweise den Beitrag ueber die gestrige Verhandlung
der "ECBF"(Bruessel)./.DFA aus dem Funkmagazin eingespielt hat, moechte
ich hier einen Bericht eines Augenzeugen der Verhandlung hinzufuegen.
.....................................
Gericht durchschaute ECBF-Schwindel
Geschrieben von Burkhard P. Heid
Thursday, 28. June 2007
Die am 15. Mai 2007 zugestellte Einstweilige Verfuegung gegen
die DFA wegen der Nutzungsuntersagung des ECBF-Logos auf
ihrer Homepage wurde aufgehoben. Vertreterstreit bleibt
einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Die Berichtsfuehrung auf der Homepage der DCBO vom 27. Juni
2007 liess im Vorfeld der fuer einen Tag spaeter angekuendigten
muendlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Koeln von
zahlreichen Leserinnen und Lesern eine gewisse verbandspolitische
Schadenfreude des Verfassers erkennen, mit dem, wie von
einer unbestimmten Anzahl von CB-Funkern angemerkt wurde,
die DFA als "sicherer Verlierer" darzustellen versucht worden
sei. Dieser von offensichtlichen Wuenschen des Verfassers
in dessen (aufgrund seiner mehrfachigen Funktionen in unterschiedlichen
Vereinskonstrukten) einseitig gepraegte Artikel gab folgenden
Inhalt bekannt:
...
(27.06.07) Deutsche Funk Allianz wegen Sache mit ECBF
Logo erneut vor Gericht
Deutsche Funk Allianz wegen Sache mit ECBF Logo erneut
vor Gericht
Wie aus gut informierten Quellen zu erfahren ist, findet
am 28.Juni 07 vor dem Landgericht Koeln, erneut die Streitfrage
zwischen der ECBF und der Deutsche Funk Allianz (kurz DFA)
wegen der Verwendung des ECBF Logos mit dem Zusatz "Mitglied
der" Beachtung.
Die Deutsche Funk Allianz hatte auf Ihrer Webseite ueber
Wochen hinweg das Logo der ECBF (www.ecbf.eu) eingeblendet
und den Zusatz "Mitglied der" hinzugefuegt. Gegen die Verwendung
des Logos in Verbindung mit diesem Zusatz hatte die ECBF
eine einstweilige Verfuegung erwirkt, gegen welche die DFA
nun offensichtlich Einspruch eingelegt hat.
Es wird angenommen, dass die DFA Gebuehren in Hoehe von
ca. 3.000,- Euro zu zahlen hat, wenn Sie diesen Rechtsstreit
verliert, wovon viele Beobachter inzwischen ausgehen. Durch
den Gerichtstermin am 28.Juni 07 wuerden diese Kosten nochmals
steigen.
Ehemalige Mitglieder der DFA berichten, das die Vereinskasse
der DFA jedoch bei weitem diesen Betrag nicht aufweist,
weshalb die DFA moeglicherweise vor Ihrem finanziellen aus
steht. Das Vereinsrecht sieht solche Sachen ganz nuechtern:
"... muss der zahlunsgunfaehige Verein unverzueglich Insolvenz
anmelden". Eine Rettung der DFA koennte dann wohl nur noch
durch grosszuegige Spenden moeglich sein.
(Quelle: Homepage der nicht rechtsfaehigen DCBO)
...
Diese muendliche Verhandlung fand am 28. Juni 2007 mit Terminbeginn
13:15 Uhr im Saal 235 des Landgerichts Koeln statt. Anwesend
fuer die Antrag stellende (franzoesische) ECBF waren deren
Rechtsanwalt Obermueller und Generalsekretaer Edgard Rosello
mit einem Dolmetscher. Der Praesident dieser ECBF fehlte
unentschuldigt.
Die dem Antrag widersprechende DFA e.V. wurde repraesentiert
durch deren Verbandsanwalt Gornickel und Ehrenbeirat Mathias
Czaja, welcher auch gleichzeitig Vize-Praesident der (italienischen)
ECBF ist. Der Praesident der DFA, Randolf Rauer, Vorsitzender
Harald Westermann sowie Kassenwart Walter Nehrenheim hatten
sich durch eine telefonische Unterrichtung ueber eine Autobahnsperrung
und groesseren Stau entschuldigt. Wegen einem kurzfristigen,
anderweitiger Termin (bei der CB-Welt-Union) konnte Enrico
Campagnoli dieser Gerichtsverhandlung in Koeln nicht beiwohnen,
weswegen die fuer ihn bestellte Dolmetscherin untaetig blieb.
Der Vorsitzende Richter der 30. Kammer erklaerte nach dem
Verlassen des Raumes vom Zeugen Rosello und seines Dolmetschers
den Prozessbeteiligten die Sicht der Kammer, die sich aufgrund
der bisherigen Beweislast ergebe. Demzufolge neige das Gericht
eher zu der Ueberzeugung, dass die von Enrico Campagnoli gefuehrte
ECBF mehr Anerkennung hinsichtlich ihrer Rechtsfaehigkeit
besaesse, als jene ECBF, welche von Loechter vertreten sei.
Doch diese Frage koenne das Gericht nicht wissen und brauche
dies auch nicht zu entscheiden. Das Gericht wisse jetzt
nicht, welche die richtige ECBF sei. Dies muessen einem Hauptsacheverfahren
vorbehalten sein.
Jedenfalls sei von der Antrag stellenden ECBF "viel verschwiegen"
worden. Die einstweilige Verfuegung "waere nie erlassen worden,
wenn die Umstaende bekannt gewesen waeren", betonte der Vorsitzende
Richter woertlich. Eine Dringlichkeit habe zudem auch nie
fuer den Erlass einer einstweiligen Verfuegung bestanden.
Nach dieser Eroerterung bat der Anwalt der Antrag stellenden
ECBF um eine Unterbrechung der Verhandlung, weil er zunaechst
mit dem ausserhalb des Raumes auf seinen Aufruf als Zeuge
wartenden Edgard Rosello Ruecksprache halten wolle. Die Kammer
unterbrach daraufhin die muendliche Verhandlung.
Die Verhandlung wurde nach ca. 10 Minuten fortgesetzt. Aufgrund
der Umstaende wurde nun der Antrag der (franzoesischen) ECBF
zurueckgezogen. Diesem stimmte die DFA zu. Daraufhin erging
Gerichtsbeschluss, dass "nach Eroerterung der Antrag zurueckgenommen"
sei und die DFA dem zugestimmt habe. Somit besteht fuer die
DFA e.V. und deren angeschlossenen Vereinigungen die berechtigte
Nutzung des der (italienischen) ECBF unter der Praesidentschaft
von Enrico Campagnoli rechtmaessig vom Europaeischen Harmonisierungsamt
eingetragene "ECBF-Logo". Auch die Homepage von Ingo Koch
mit dessen "eQSO-Server" kann demzufolge auch weiterhin
dieses Logo der - rechtmaessigen - ECBF vorzeigen. Diese Nutzungsberechtigung
zieht jedoch nicht den DAKfCBNF e.V. ein, da dieser wegen
seines vor einigen Jahren erklaerten Austritts aus der ECBF
sich selbst als unbefugt klassifiziert hat.
Mit einem finanziellen Aufwand von ca. 8.000 Euro konnten
durch dieses Verfahren bei einem Streitwert von 25.000 Euro
trefflich gut Sponsorengelder der Firma "President" schwungvoll
in den Sand gesetzt werden, spotteten schon einige CB-Funker,
die diese Angelegenheit im Auge hatten.
Ein Ende des Rechtsstreits ist mit dieser neuerlichen Entscheidung
des Gerichts jedoch noch nicht in Sicht. Bei einem italienischen
Gericht in Mailand ist ebenfalls noch ein weiteres Verfahren
gegen die franzoesische ECBF anhaengig. Ueber den Ausgang dieses
Verfahrens liesse sich bislang allerdings nur spekulieren.
Zum aktuellen Stand duerfe momentan noch keine Auskunft gegeben
werden.
Angesichts der staendigen Falschbehauptungen sowie fehlerhaft
abgebenen Eidesstattlichen Versicherungen, mit denen der
dringende Verdacht bestuende, dass prozessfremde Ziele verfolgt
wuerden und Prozessbetrug begangen sein koennte, pruefe die
DFA e.V. nun jedenfalls, ob die Kriminalpolizei im Auftrag
der Staatsanwaltschaft in einem - zweiten - strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren gegen Dieter Loechter wegen Abgabe einer
falschen Eidesstattlichen Versicherung taetig werden sollte.
Demzufolge glauben einige Verbandskenner, dass Dieter Loechter
und moeglicherweise noch weitere - "ihm gehorsame" - Mitlaeufer
auf Spenden und Sponsorengelder angewiesen sein werden,
um sich ein zeitweiliges Leben innerhalb geschlossener Mauern
ertraeglich gestalten zu koennen. Uebereinstimmend wuenscht
sich dieses Klientel jedenfalls, dass Dieter Loechter und
Freund Henning Gajek schnellstens aus der Verbandsszene
entfernt werden, damit diese nicht noch weiteren und nachhaltigen
Schaden anrichten koennten.
Auch die Auswirkungen, die durch das Funkmagazin mit dessen
fehlerhaften Falschberichterstattungen und "mangelhaften
Rechercheschwaechen" entstuenden, wuerden sich nach deren Ueberzeugung
drastisch einschraenken lassen. Wie bekannt ist, treten Henning
Gajek und Wolfgang Fricke gemeinsam - in der Nachfolge von
Dieter Loechter - als Kontaktpersonen des nicht rechtfaehigen
RTCB auf. In Zukunft werden solche Verantwortungsbereiche
"halt eben etwas teurer", sind sich einige CB-Funker dahingehend
sicher, "weil, wenn jemand unbefugt Mandat ausuebe und Schaden
fabriziere", muesse dies fuer denjenigen Folgen haben. Hochstapler
habe der CB-Funk schon genug gehabt.
Im von Franz Hornauer betriebenen "Funk-Mitsprache-Forum"
besteht weiterhin fuer interessiete CB-Funker die Moeglichkeit
fundierter Meinungsabgaben. Wenn auch von Verweigerern des
erforderlichen "Formalkrams" bisher die Behauptung oeffentlich
gemacht worden ist, in diesem Forum koenne man nicht schreiben,
so stellt dies ebenso eine Unwahrheit dar, wie sie gleichermassen
zur Nutzung des ECBF-Logos angewendet wurde und wovon offensichtlich
"viele Beobachter inzwischen (irrig) augegangen sind", glaubt
man den Verlautbarungen der DCBO im Vorfeld der muendlichen
Verhandlung.
Quelle:
http://www.cb-radio.de/index.php?option=com_content&task=view&id=390&Itemid=38
55/73, DQB656, Hans-Werner
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