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DHH841 > FUNK     09.04.07 22:00l 55 Lines 2475 Bytes #999 (360) @ DEU
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Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: BNetzA raeumt Falschauskunft zu "BEMFV-Selbsterklaerungen" ein
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BNetzA raeumt Falschauskunft zu "BEMFV-Selbsterklaerungen" ein

Die  Bundesnetzagentur  (BNetzA)  hat  eingeraeumt,   dem  Journalisten  Nils 
Schiffhauer im Januar dieses Jahres eine  unzutreffende Auskunft  zu  "BEMFV-
Selbsterklaerungen" von zwei Funkamateuren gegeben zu haben.

Nils Schiffhauer hatte am 25. November 2006 bei der BNetzA angefragt,  ob ihr 
unter anderem von den  Funkamateuren DL9KCX  (Jochen Hindrichs,  Vorsitzender 
des DARC)  und  DL9MH (Horst Ellgering,  ehemaliger  Vorsitzender  des  DARC) 
sogenannte "Anzeigen nach BEMFV" vorlaegen.

 (Eine   "Anzeige nach BEMFV"   -   besser bekannt als  "Selbsterklaerung" - 
 muss  jeder Funkamateur,   der eine  ortsfeste Amateurfunkstelle  mit einer 
 Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP betreibt,  bei der  BNetzA  einreichen - 
 es sei denn, dass er eine kostenpflichtige "Standortbescheinigung" einholt.)

Schiffhauer berief sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz. Dieses Gesetz
gibt jedem Buerger das Recht, von Behoerden Auskuenfte ueber dort vorliegende
umweltrelevante Informationen zu verlangen.

Die  Bundesnetzagentur  antwortete am 30. Januar 2007, dass ihr von den Funk-
amateuren  DL9KCX  und  DL9MH  keine Anzeigen nach BEMFV vorlaegen.  Sie gehe 
deshalb davon aus,  dass von  diesen Funkamateuren  "keine anzeigepflichtigen 
Amateurfunkanlagen im Sinne des § 9 BEMFV betrieben werden". 

Diese  Auskunft  der  BNetzA  wurde  von Schiffhauer im Packet-Radio-Netz der 
Funkamateure publiziert.  Dies fuehrte zu teils  heftigen Reaktionen auch von 
Funktionaeren des DARC. Sie warfen Schiffhauer u.a. vor, er habe die Auskunft
der Behoerde  "missbraeuchlich" benutzt und wolle damit dem Amateurfunkdienst 
schaden. Schiffhauer bestritt dies energisch. 

Am  4. April 2007  teilte die BNetzA Schiffhauer mit, dass ihr - entgegen der 
frueheren Auskunft - doch Selbsterklaerungen  von DL9KCX und DL9MH vorlaegen. 
Weitere  Informationen zu diesen Selbsterklaerungen  gab  die  Behoerde nicht 
bekannt, weil die betroffenen Funkamateure einer Weitergabe ihrer Daten nicht
zugestimmt hatten. Die BNetzA nahm auch keine Stellung dazu, welche Umstaende
zu ihrer urspruenglichen Falschauskunft gefuehrt hatten.

     - wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser  Beitrag  darf  ungekuerzt und  mit  Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien  (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen 
werden.


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Quelle: http://www.funkmagazin.de/09047.htm

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