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DHH841 > FUNK 09.04.07 22:00l 55 Lines 2475 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: BNetzA raeumt Falschauskunft zu "BEMFV-Selbsterklaerungen" ein
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BNetzA raeumt Falschauskunft zu "BEMFV-Selbsterklaerungen" ein
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eingeraeumt, dem Journalisten Nils
Schiffhauer im Januar dieses Jahres eine unzutreffende Auskunft zu "BEMFV-
Selbsterklaerungen" von zwei Funkamateuren gegeben zu haben.
Nils Schiffhauer hatte am 25. November 2006 bei der BNetzA angefragt, ob ihr
unter anderem von den Funkamateuren DL9KCX (Jochen Hindrichs, Vorsitzender
des DARC) und DL9MH (Horst Ellgering, ehemaliger Vorsitzender des DARC)
sogenannte "Anzeigen nach BEMFV" vorlaegen.
(Eine "Anzeige nach BEMFV" - besser bekannt als "Selbsterklaerung" -
muss jeder Funkamateur, der eine ortsfeste Amateurfunkstelle mit einer
Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP betreibt, bei der BNetzA einreichen -
es sei denn, dass er eine kostenpflichtige "Standortbescheinigung" einholt.)
Schiffhauer berief sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz. Dieses Gesetz
gibt jedem Buerger das Recht, von Behoerden Auskuenfte ueber dort vorliegende
umweltrelevante Informationen zu verlangen.
Die Bundesnetzagentur antwortete am 30. Januar 2007, dass ihr von den Funk-
amateuren DL9KCX und DL9MH keine Anzeigen nach BEMFV vorlaegen. Sie gehe
deshalb davon aus, dass von diesen Funkamateuren "keine anzeigepflichtigen
Amateurfunkanlagen im Sinne des § 9 BEMFV betrieben werden".
Diese Auskunft der BNetzA wurde von Schiffhauer im Packet-Radio-Netz der
Funkamateure publiziert. Dies fuehrte zu teils heftigen Reaktionen auch von
Funktionaeren des DARC. Sie warfen Schiffhauer u.a. vor, er habe die Auskunft
der Behoerde "missbraeuchlich" benutzt und wolle damit dem Amateurfunkdienst
schaden. Schiffhauer bestritt dies energisch.
Am 4. April 2007 teilte die BNetzA Schiffhauer mit, dass ihr - entgegen der
frueheren Auskunft - doch Selbsterklaerungen von DL9KCX und DL9MH vorlaegen.
Weitere Informationen zu diesen Selbsterklaerungen gab die Behoerde nicht
bekannt, weil die betroffenen Funkamateure einer Weitergabe ihrer Daten nicht
zugestimmt hatten. Die BNetzA nahm auch keine Stellung dazu, welche Umstaende
zu ihrer urspruenglichen Falschauskunft gefuehrt hatten.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/09047.htm
73 de Hans!
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