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DHH841 > FUNK 16.12.06 18:43l 61 Lines 2731 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: Neue EU-Entscheidung zum Kurzstreckenfunk
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Neue EU-Entscheidung zum Kurzstreckenfunk
Die EU-Kommision hat am 9. November 2006 eine neue Entscheidung zur
Nutzung von "Short Range Devices" (SRDs) veroeffentlicht. SRDs sind
Funkgeraete fuer Kurzstrecken-Funkanwendungen; sie sind auch unter der alten
Bezeichnung "LPD" bekannt.
In Deutschland und anderen EU-Laendern gibt es schon seit laengerer Zeit
Frequenzzuteilungen fuer solche SRDs. Die EU-Entscheidung soll dazu dienen,
die Frequenzen und den Betrieb von SRDs europaweit zu vereinheitlichen.
Fuer den Jedermannfunk sind an der EU-Entscheidung folgende Dinge
bemerkenswert:
Der mitten im CB-Funk-Band liegende Frequenzbereich 26957 bis 27283 kHz
darf auch weiterhin von allgemeinen SRD-Anwendungen genutzt werden. Die
EU-Kommission nennt als Beispiele "Fernmessung, Fernsteuerung, Alarmanlagen,
allgemeine Datenuebertragung und weitere aehnliche Anwendungen". Dies war
in Deutschland auch bisher schon der Fall. Mit der EU-Entscheidung wird
dies kuenftig fuer die gesamte europaeische Union festgeschrieben.
Im Frequenzbereich 433,05 bis 434,79 MHz duerfen in Zukunft keine Audio- und
Sprachsignale mehr uebertragen werden. Ausserdem besteht fuer SRD-Geraete in
diesem Frequenzbereich kuenftig eine Sendezeitbeschraenkung ("Duty Cycle")
von zehn Prozent. Das bedeutet, dass die Geraete innerhalb einer Betriebszeit
von einer Stunde insgesamt nur max. sechs Minuten auf Sendung gehen duerfen.
Die Umsetzung dieser Regelungen wuerde praktisch das "Aus" fuer die
herkoemmlichen 70-cm-SRD/LPD-Sprechfunkgeraete bedeuten.
Der Frequenzbereich 868 bis 870 MHz ist in vier Teilbereiche untergliedert.
Auch dort sind - neben anderen Einschraenkungen - Sendezeitbeschraenkungen
vorgesehen. Deshalb wird ein klassischer Jedermannfunk dort kaum zu
realisieren sein.
Die EU-Entscheidung besagt, dass andere Funkkommunikationsdienste durch
SRD-Funkanwendungen nicht gestoert werden duerfen - Benutzer von SRDs
muessen aber ihrerseits Stoerungen durch andere Dienste hinnehmen.
Die vollstaendige EU-Entscheidung mit dem gesamten SRD-Frequenzplan kann
im Internet unter http://tinyurl.com/yyfekh heruntergeladen werden. Die
Entscheidung muss in den einzelnen EU-Mitgliedslaendern bis zum 1. Juni 2007
umgesetzt werden. Die Laender koennen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen
Uebergangszeitraeume beantragen.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
--
Quelle: http://www.funkmagazin.de/16126.htm
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
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