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DHH841 > FUNK     16.12.06 18:43l 61 Lines 2731 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: Neue EU-Entscheidung zum Kurzstreckenfunk
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Neue EU-Entscheidung zum Kurzstreckenfunk
 
Die   EU-Kommision   hat  am   9. November 2006  eine  neue  Entscheidung zur 
Nutzung   von   "Short Range Devices"  (SRDs)   veroeffentlicht.   SRDs  sind 
Funkgeraete fuer Kurzstrecken-Funkanwendungen;  sie sind auch unter der alten 
Bezeichnung "LPD" bekannt.

In  Deutschland  und  anderen EU-Laendern  gibt  es schon seit laengerer Zeit 
Frequenzzuteilungen fuer solche SRDs.  Die  EU-Entscheidung soll dazu dienen, 
die Frequenzen und den Betrieb von SRDs europaweit zu vereinheitlichen. 

Fuer   den   Jedermannfunk   sind  an  der  EU-Entscheidung   folgende  Dinge 
bemerkenswert:

Der  mitten  im   CB-Funk-Band  liegende Frequenzbereich  26957 bis 27283 kHz 
darf  auch  weiterhin  von  allgemeinen  SRD-Anwendungen genutzt werden.  Die 
EU-Kommission nennt als Beispiele  "Fernmessung, Fernsteuerung, Alarmanlagen, 
allgemeine Datenuebertragung  und  weitere  aehnliche Anwendungen".  Dies war 
in Deutschland  auch  bisher schon der Fall.  Mit  der  EU-Entscheidung  wird 
dies kuenftig fuer die gesamte europaeische Union festgeschrieben.

Im Frequenzbereich  433,05 bis 434,79 MHz duerfen in Zukunft keine Audio- und 
Sprachsignale mehr uebertragen werden.  Ausserdem besteht fuer SRD-Geraete in 
diesem  Frequenzbereich  kuenftig eine Sendezeitbeschraenkung  ("Duty Cycle") 
von zehn Prozent. Das bedeutet, dass die Geraete innerhalb einer Betriebszeit
von einer Stunde  insgesamt nur max. sechs Minuten auf Sendung gehen duerfen. 
Die  Umsetzung  dieser  Regelungen  wuerde  praktisch  das   "Aus"  fuer  die 
herkoemmlichen 70-cm-SRD/LPD-Sprechfunkgeraete bedeuten.

Der  Frequenzbereich 868 bis 870 MHz  ist in vier Teilbereiche untergliedert. 
Auch dort sind  -  neben anderen Einschraenkungen -  Sendezeitbeschraenkungen 
vorgesehen.   Deshalb  wird  ein   klassischer  Jedermannfunk  dort  kaum  zu 
realisieren sein.

Die  EU-Entscheidung  besagt,  dass  andere  Funkkommunikationsdienste  durch 
SRD-Funkanwendungen  nicht  gestoert  werden  duerfen   -   Benutzer von SRDs
muessen aber ihrerseits Stoerungen durch andere Dienste hinnehmen.

Die  vollstaendige  EU-Entscheidung  mit dem  gesamten  SRD-Frequenzplan kann 
im  Internet  unter  http://tinyurl.com/yyfekh   heruntergeladen werden.  Die 
Entscheidung muss in den einzelnen EU-Mitgliedslaendern  bis zum 1. Juni 2007 
umgesetzt werden. Die Laender koennen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen
Uebergangszeitraeume beantragen. 

   - wolf -

© FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/16126.htm

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *            






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