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DHH841 > FUNK     15.12.06 00:13l 75 Lines 3518 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: Updated: BNetzA: Teil-Rueckerstattung von Frequenznutzungsbeitraegen
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BNetzA: Teil-Rueckerstattung von Frequenznutzungsbeitraegen  (updated)

Die  Bundesnetzagentur   (BNetzA)   hat  damit  begonnen,   Frequenznutzungs-
Beitragsbescheide  fuer  das  Jahr  2000   aufzuheben   und   die   Beitraege 
rueckzuerstatten.  Betroffen  davon  sind  nur  solche Funker, die seinerzeit 
gegen  die  Beitragsbescheide  fuer die Jahre 2000,  2001  und  2002  geklagt 
hatten.  Beitraege  fuer die Jahre 2001  und  2002 werden von der BNetzA noch 
nicht rueckerstattet,  weil  die Behoerde fuer diesen Teilbereich bei Gericht 
Berufungsverfahren beantragt hat. 

Im  Maerz 2006  hatte  das  Verwaltungsgericht  Koeln  die  Frequenznutzungs-
beitragsverordnungen   fuer  Jahre 2000,  2001  und  2002  fuer  rechtswidrig 
erklaert,   weil   die  Bemessungsgrundlage  fuer  die  Hoehe  der  Beitraege 
fehlerhaft war (das Funkmagazin berichtete).

Rechtskraeftig  sind  diese  Urteile  nur  insofern,  als es um die Beitraege 
fuer das Jahr 2000 geht.  Hinsichtlich  der  Beitraege  fuer  die  Jahre 2001 
und 2002  hatte  die BNetzA  im April  dieses Jahres fristgerecht "Antrag auf 
Zulassung der Berufung" zum Oberverwaltungsgericht Muenster gestellt.  Solche 
Antraege sind bei Verwaltungsgerichtsverfahren erforderlich,  weil Berufungen 
vom zustaendigen Gericht vorher ausdruecklich "zugelassen" werden muessen.

Eine  Begruendung  fuer  die  Berufung reichte die Behoerde Mitte Oktober bei 
Gericht ein.

Ueber  die  Zulassung  der  Berufung  hat das Gericht noch nicht entschieden. 
Wenn die Berufung zugelassen wird,  dann  wird ueber die Rechtmaessigkeit der 
Frequenznutzungsbeitraege fuer die Jahre 2001 und 2002 erneut verhandelt. Bei
Ablehnung des Antrags  werden  die Urteile  des Verwaltungsgerichts Koeln vom 
Maerz 2006 in vollem Umfang rechtskraeftig  -  die Behoerde muss den Klaegern 
dann auch die Beitraege fuer die Jahre Jahre 2001 und 2002 rueckerstatten.

    - wolf -

Update vom 14.12.2006: 

Offenbar hat die BNetzA auch damit begonnen, Beitragsbescheide solcher Funker
teilweise aufzuheben, die seinerzeit gegen ihren Beitragsbescheid Widerspruch
erhoben  hatten  und  daraufhin  keinen  ablehnenden  Bescheid  der  Behoerde 
erhielten. 

Die  CB-Funk-Vereinigung  "Deutsche Funk-Allianz"  (DFA)  hat unterdessen ein 
"Formblatt"  herausgebracht,  mit dem Funker,  die Widerspruch erhoben hatten 
und  deren Widerspruch  abschlaegig  bestandskraeftig  beschieden  wurde, das 
" Wiederaufgreifen des Verfahrens "  gemaess  § 51 des Verwaltungsverfahrens-
gesetzes beantragen koennen. 

Ein bekannter,   auf Telekommunikationsrecht spezialisierter Rechtsanwalt hat 
von  dieser Vorgehensweise  ausdruecklich abgeraten.  Der besagte Paragraf 51 
sei  schon  aus  rechtssystematischen  Gruenden  auf  derartige  Faelle  kaum 
anwendbar.  Den Antragstellern koennten zudem Kosten entstehen, die erheblich 
hoeher  sind  als  die  zurueckgeforderten Beitraege.  Der  Anwalt  erklaerte 
woertlich, er betrachte solche Aktionen "zum jetzigen Zeitpunkt als verfehlt,
laienhaft  durchdacht und geeignet,   Betroffenen  mehr Schaden als Nutzen zu 
bringen". 

© FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser  Beitrag  darf  ungekuerzt  und  mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien  (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen 
werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/11126.htm

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