OpenBCM V1.13-38-g65b7 (Linux)

Packet Radio Mailbox

DBO841

[Box Weng]

 Login: GAST





  
DHH841 > FUNK     06.04.14 00:17l 44 Lines 1722 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : 54ODBO84102C
Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: Urteil zu verkürzter Gewährleistung bei "B-Ware"
Path: DBO841
Sent: 140405/2217z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b11 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   FUNK @ FFL
X-Info: Sent with login password

Urteil zu verkürzter Gewährleistung bei "B-Ware"

Ein Händler darf bei sogenannter "B-Ware" die gesetzliche Gewährleistungsfrist
nur dann von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen, wenn es sich um tatsächlich
gebrauchte Ware handelt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 16. Januar 2014
entschieden.

Vor Gericht stand ein Elektronikhändler, der auch Vorführgeräte und Geräte mit
beschädigter Verpackung als "B-Ware" mit verkürzter Gewährleistung verkauft
hatte.

Das Gericht entschied, dass solche Artikel nicht in jedem Fall als "gebraucht"
anzusehen seien und somit eine Verkürzung der Gewährleistung ggf. rechtswidrig
sei. Zwar berechtigt § 475 Abs. 2 BGB den Händler, beim Verkauf von gebrauchter
Ware die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr zu
reduzieren. Eine Sache sei aber erst dann "gebraucht", wenn sie "bereits ihrer
gewöhnlichen Verwendung zugeführt" worden sei. 

Das einmalige Auspacken und Vorführen eines Geräts sein kein "Gebrauch", weil
dies noch keine "gewöhnliche Verwendung" sei. Auch der Umstand, dass Artikel
nicht mehr original verpackt seien bzw. bei denen die Originalverpackung
beschädigt sei oder fehle, mache diese nicht zu "gebrauchten" Sachen und
berechtige nicht zu einer Verkürzung der Gewährleistung.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte mit seinem Urteil eine Entscheidung des
Landgerichts Essen vom Juni 2013.

Aktenzeichen: 4 U 102/13, Volltext des Urteils auf http://tinyurl.com/4U102-13


- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/060414.htm

73 de Hans!
 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 06.04.2026 21:05:34lZurueck Nach oben