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DBO841

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DHH841 > FUNK     16.03.14 18:59l 47 Lines 2105 Bytes #999 (360) @ FFL
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Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: USA: 7.000 Dollar Strafe wg. Störung des Amateurfunks
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In den USA ist's möglich: 7.000 Dollar Strafe wg. Störung des Amateurfunks

Der texanische Funkamateur KD5OZY ist von der amerikanischen
Funkaufsichtsbehörde FCC im Februar 2014 wegen Störung des Amateurfunkverkehrs
zu einer Geldbuße von 7.000 Dollar (rd. 5000 Euro) verurteilt worden.

Die Behörde sieht es als erwiesen an, dass KD5OZY im Januar 2014 auf der
Frequenz 7.195 kHz mehrfach mutwillig Störungen verursacht und damit u.a. gegen
Art. 333 des "Communications Act of 1934" verstoßen hat. Ein Mitarbeiter der
FCC habe die Störungen rd. 30 Minuten beobachtet und dokumentiert. KD5OZY
räumte die Störungen ein. Der Grund dafür waren offenbar Streitigkeiten mit
einem anderem Funkamateur.

Der Betrag von 7.000 Dollar ist der im sog. "Forfeiture Policy Statement"
festgelegte Standard-Betrag, der in den USA bei mutwilligen Störungen erhoben
wird. Die gleiche Summe wird z.B. auch fällig, wenn "obszönes Material"
ausgesendet wird. Der Betrag kann u.a. dann erhöht werden, wenn ein besonders
schweres Fehlverhalten ("egregious misconduct") vorliegt, wenn erhebliche
Schäden entstanden sind oder wenn es sich um eine Wiederholungstat handelt. 

Der betroffene Funkamateur muss das Bußgeld innerhalb von 30 Tagen zahlen. Eine
Ermäßigung bzw. ein Erlass ist möglich, wenn der Betroffene nachweisen kann,
dass er zahlungsunfähig ist.

Der Fall zeigt, wie in den USA die Behandlung von mutwilligen Störungen
gehandhabt wird. In Deutschland ist eine direkte Ahndung in dieser Form nicht
möglich. Die hierzulande zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) kann Störungen
durch Funkamateure nur dann als Ordnungswidrigkeit verfolgen und ein Bußgeld
verhängen, wenn dem Störer zuvor die Zulassung zur Teilnahme am
Amateurfunkdienst bzw. das zugeteilte Rufzeichen entzogen wurde. Das
höchstzulässige Bußgeld beträgt in solchen Fällen 5.000 Euro.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/160314.htm

73 de Hans!

 


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