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PLC-Norm: Auch Stabo schickt eine Petition an das EU-Parlament
Auch der CB-Funkgeräte-Hersteller Stabo Elektronik wehrt sich gegen die
Einführung der umstrittenen neuen "Powerline-(PLC-)Norm" EN 50561-1. Das
Unternehmen hat dazu am 11. November 2013 eine Petition beim Petitionsausschuss
des Europäischen Parlaments eingereicht.
Die Petition der Firma Stabo Elektronik hat folgenden Wortlaut:
Petition gegen die geplante Ablösung der PLC/PLT-Norm EN 55022:2006 durch den
neuen Entwurf FprEN 50561-1
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament,
das TC 210 der CENELEC will die bestehende PLC/PLT-Norm EN 55022:2006 durch den
neuen Entwurf FprEN 50561-1 ablösen.
Darin sind zwar verschiedene Frequenzbereiche aufgeführt, in denen nur mit
geringerer Leistung gesendet werden darf (permanently excluded: dazu gehören u.
a. die Amateurfunkbänder sowie der CB-Funkbereich von 26.960 bis 27.410 MHz,
also die Kanäle 1-40) bzw. in denen eine Absenkung stattfinden soll, wenn ein
Signal von außen detektiert wird (dynamically excluded: Rundfunkbereich), doch
werden die jeweiligen Funkdienste durch diese Regelung leider nicht vor
massiven Beeinträchtigungen geschützt!
Das vorgeschriebene "Dynamische Power-Management" regelt die Leistung abhängig
von Verlusten im Leitungsnetz: je stärker das Leitungsnetz strahlt (also
Störungen abgibt), desto höher sind auch die Verluste im Netz und desto mehr
Leistung wird nachgeschoben. Da Stromnetze für die Übertragung nicht geeignet
sind, ist anstelle einer Senkung mit einer Erhöhung der Leistung und deshalb
mit einem wesentlich höheren Störpegel zu rechnen.
Der CB-Bereich von Kanal 41-80, der in Deutschland, der Slowakei und Tschechien
genutzt wird, ist weder "permanently excluded" noch "dynamically excluded": in
diesem Bereich dürfen PLC-Modems folglich mit voller Leistung arbeiten.
Aufgrund der höheren Leistung (der Normentwurf FprEN 50561-1 sieht eine
Hochfrequenzpegelerhöhung von ca. 40 dB vor, d.h. auf die Leistung bezogen ist
das der Faktor 10.000!) wird es in den ungeschützten Frequenzbereichen zu
Intermodulationen durch elektronische Baugruppen wie z. B. Netzteile,
Vorschaltgeräte für Leuchtmittel etc. kommen. Die dabei erzeugten
Intermodulationseffekte können dann wiederum auch in die geschützten
Frequenzbereiche fallen, so dass auch hier mit einer starken Erhöhung von
Störungen zu rechnen ist.
Paragraph 4 EMVG besagt u. a., dass Geräte so gefertigt sein müssen, dass die
von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei
dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsanlagen
nicht möglich ist. Ein CEN/CENELEC-EMC-Consultant stellte fest, dass der
vorliegende Normentwurf nicht die Schutzanforderungen der EMC-Direktive erfülle
und bei dessen Umsetzung mit einer dramatischen Veränderung der
elektromagnetischen Umwelt zu rechnen sei.
Im Interesse der Millionen CB-Funk-Nutzer in Europa sowie der CB-Funk-Anbieter
(nicht zuletzt zum Schutz der damit verbundenen Arbeitsplätze) bitten wir Sie,
sich für die Beibehaltung der bestehenden Norm EN 55022:2006 einzusetzen und
erwarten dankend Ihre Bestätigung. Der Normentwurf FprEN 50561-1 darf wegen der
zu erwartenden massiven Auswirkungen nicht zur geltenden EU-Norm erhoben
werden!
Mit freundlichen Grüßen
stabo Elektronik GmbH
Helmuth Bormann
CEO
(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Firma Stabo Elektronik;
Linksetzung durch das Funkmagazin.)
Bereits im Oktober dieses Jahres hatte der Funkamateur Kurt Röhlig, DL3UXI, in
dieser Angelegenheit eine Petition an den Petitionsausschuss des Europäischen
Parlaments gerichtet (das Funkmagazin berichtete).
Das EU-Petitionsrecht steht jedem Bürger zu, der seinen Wohnsitz in einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat. Die Einreichung einer Petition kann
auf schriftlichem Wege oder online erfolgen. Weitere Informationen zum
EU-Petitionsrecht sind im Internet unter
http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00533cec74/Petitionen.html zu
finden
- wolf -
Genereller Hinweis: Die Inhalte von im Funkmagazin veröffentlichten Dokumenten
müssen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion widerspiegeln..
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/111113.htm
73 de Hans!
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