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DHH841 > FUNK 28.09.13 12:40l 43 Lines 1779 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Frequenzgebührenverordnung geändert - Hobbyfunk nicht betroffen
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Frequenzgebührenverordnung geändert - Hobbyfunk nicht betroffen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Wirkung vom 28. September 2013 die
Frequenzgebührenverordnung geändert.
Die Änderungen betreffen ausschließlich die Betreiber öffentlicher
Mobilfunknetze. Neu geschaffen wurden Gebührensätze für Frequenzzuteilungen
"zur bundesweiten Nutzung für den drahtlosen Netzzugang" in den
Frequenzbereichen 880 bis 915 und 925 bis 960 MHz, 1710 bis 1780,5 und 1805 bis
1875,5 MHz sowie 3400 bis 3800 MHz. Entfallen sind Gebührensätze für
Frequenzzuteilungen im GSM-Netz und für die Festsetzung funktechnischer
Parameter in GSM- und UMTS-Netzen.
Hobbyfunkanwendungen sind von der Änderung nicht betroffen. So beträgt z.B. der
Gebührensatz für eine "Frequenzzuteilung für innerhalb der vorläufigen
Schutzabstände gelegene ortsfeste CB-Funkstandorte zur Nutzung der Kanäle 41
bis 80" unverändert 85 Euro.
Unverändert geblieben sind auch die Gebühren "für Maßnahmen auf Grund von
Verstößen gegen die §§ 44 bis 47 des Telekommunikationsgesetzes oder die darauf
beruhenden Rechtsverordnungen". Das "Bearbeiten eines Verstoßes gegen
Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung
einschließlich Festlegen der Maßnahmen" schlägt z.B. nach wie vor mit 25 bis
1500 Euro zu Buche.
Gebührensätze für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz sind von der
Änderung ebenfalls nicht betroffen. Sie sind sind nicht in der
Frequenzgebührenverordnung, sondern in der Amateurfunkverordnung geregelt.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/280913.htm
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