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DHH841 > FUNK 19.09.13 21:35l 41 Lines 1793 Bytes #999 (360) @ FFL
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Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung"...
Der Bundesnetzagentur (BNetzA) lagen bis zum 18. September dieses Jahres 21.958
Anzeigen von ortsfesten Funkanlagen gem. § 9 BEMFV (sog. "Selbsterklärungen")
vor. Das teilte die BNetzA dem Funkmagazin auf Anfrage mit. Demnach haben mehr
als zwei Drittel der rd. 70.000 deutschen Funkamateure keine solche
"Selbsterklärung" abgegeben.
Grundsätzlich muss für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10
Watt EIRP eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA eingeholt
werden. In der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände
rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von
Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind. Funkamateure dürfen
stattdessen die Sicherheitsabstände ihrer Anlage selbst ermitteln und mittels
der besagten "Selbsterklärung" der Behörde mitteilen.
Ausgenommen sind Amateurfunkanlagen, die zusammen mit anderen Funkanlagen (z.B.
einer CB-Funk-Anlage) ortsfest an einem gemeinsamen Antennenstandort betrieben
werden, wenn die gesamte Strahlungsleistung dieser Funkanlagen 10 Watt EIRP
oder mehr beträgt. In solchen Fällen muss eine Standortbescheinigung der BNetzA
eingeholt werden, in die auch die Amateurfunkanlage einbezogen ist.
Die Abgabe einer Anzeige gem. § 9 BEMFV ist kostenlos. Eine
Standortbescheinigung der BNetzA kostet in der "einfachsten" Ausführung
(Bewertung einer einzigen Antenne, kein Messeinsatz der BNetzA erforderlich)
165 Euro.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/190913.htm
73 de Hans!
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