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Subj: Bundesregierung: Kein Bedarf für Änderung der EMF-Grenzwerte
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Bundesregierung: Kein Bedarf für Änderung der EMF-Grenzwerte
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die derzeit geltenden Grenzwerte für
hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) zu ändern. Das geht aus einer
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der
Partei "Die Linke" zum Thema "Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz" hervor.
Abgeordnete der Partei "Die Linke" hatten u.a. gefragt, auf welcher Grundlage
die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetischer Felder zustande gekommen
sind und ob die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, angesichts der Zunahme
privater und öffentlicher Sendeanlagen diese Grenzwerte anzupassen.
Die Bundesregierung antwortete u.a., dass die Grenzwerte für hochfrequente
elektromagnetische Felder "auf neuesten Erkenntnissen und Empfehlungen
anerkannter wissenschaftlicher Gremien, wie der Internationalen Kommission zum
Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), der deutschen
Strahlenschutzkommission (SSK) und der International Agency for Research on
Cancer (IARC)" basieren. Bei der Festlegung der Grenzwerte seien alle
wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen berücksichtigt
worden. Diese Wirkungen würden nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand
nur oberhalb definierter Expositionshöhen auftreten. Die Grenzwerte seien so
festgelegt, dass sie vor der Wirkung mit der niedrigsten bekannten Schwelle
schützen.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von
"elektrosensiblen" Menschen plane, antwortete die Regierung, es gäbe keine
"klaren diagnostischen Kriterien für 'Elektrosensibilität' und keine
wissenschaftliche Basis, um die berichteten Symptome mit der Wirkung
elektromagnetischer Felder zu verknüpfen." Zu dieser Einschätzung kämen auch
die deutsche Strahlenschutzkommission und internationale Fachgremien. Deshalb
gehe die Bundesregierung davon aus, das "Elektrosensibilität" nicht in einem
ursächlichen Zusammenhang mit der Exposition durch elektrische, magnetische
oder elektromagnetische Felder zu sehen sei.
Bei der wissenschaftsbasierten Grenzwertfestlegung habe man auch einer
Schutzbedürftigkeit von möglicherweise empfindlicheren Bevölkerungsgruppen
Rechnung getragen. Es bestehe ein Sicherheitsfaktor von 50 zwischen den
Grenzwerten und den Wirkungsschwellen.
Zur Zahl der Verkehrsunfälle, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones
durch Autofahrer während der Fahrt zurückzuführen sind, konnte die
Bundesregierung keine Auskunft geben. Die Nutzung von Handys und Smartphones
werde bisher als Unfallursache in der amtlichen Unfallstatistik nicht gesondert
erfasst. Eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Nutzung solcher Geräte
durch Autofahrer während der Fahrt sei derzeit nicht geplant.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung wurde als Bundestagdrucksache Nr.
17/14646 veröffentlicht und kann im Internet unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714646.pdf abgerufen werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/070913.htm
73 de Hans!
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