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DHH841 > FUNK     01.08.13 23:16l 60 Lines 2567 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Vertriebsverbot für "Maas DX-5000" abgewendet
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Vertriebsverbot für "Maas DX-5000" abgewendet

Ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) angestrebtes Vertriebsverbot für das
beliebte 10-Meter-Amateurfunkgerät "Maas DX-5000 V4" ist durch Mitwirkung des
auf Telekommunikationsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Michael Riedel
abgewendet worden.

Wie Rechtsanwalt Riedel auf seiner Homepage berichtet, hatte die BNetzA im
vergangenen Jahr gegenüber dem deutschen Importeur des "DX-5000", der Firma
Maas Elektronik, ein Vertriebsverbot für das Gerät verfügt. Die Behörde
begründete das Verbot damit, dass das "DX-5000" angeblich die Grenzwerte für
Nebenaussendungen überschreitet und dem Gerät keine
EU-Konformitätsbescheinigung beiliegt. 

Nachdem die Firma Maas Elektronik gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegte
und aufschiebende Wirkung beantragte, wurde das Vertriebsverbot wieder
aufgehoben.

Kurz darauf forderte die BNetzA jedoch Gebühren für Prüfung und Messungen an
einem ihr übersandten Mustergerät und erteilte erneut ein Vertriebsverbot für
das Gerät. Die Firma Maas Elektronik erhob daraufhin Klage beim
Verwaltungsgericht Köln. Maas bestritt die Messungen und das Messverfahren der
BNetzA und erklärte, dass das "DX-5000" die gesetzlichen Vorschriften einhält.
Außerdem würde jedem Gerät die erforderliche Konformitätsbescheinigung
beigelegt.

Das Verwaltungsgericht Köln ordnete hinsichtlich des Vertriebsverbots die
"aufschiebende Wirkung" an; das Gerät durfte also vorerst weiter vertrieben
werden. Das Gericht befand, dass keine Gefahr vorliegt, die ein sofortiges
Einschreiten erforderlich gemacht hätte. Außerdem sei das Vertriebsverbot
unverhältnismäßig.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln erhob die BNetzA Beschwerde
beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht
bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Daraufhin nahm die BNetzA
das Vertriebsverbot und den Gebührenbescheid zurück und das Verwaltungsgericht
stellte die Verfahren ein.

Der vollständige Wortlaut der Meldung von Rechtsanwalt Riedel sowie weitere
Meldungen zum Telekommunikationsrecht können im Internet unter
http://lawfactory.de/News.html eingesehen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/010813.htm

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