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DHH841 > FUNK 22.06.13 22:46l 80 Lines 3251 Bytes #999 (360) @ FFL
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Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: Re: BNetzA erteilte Betriebsverbot für Powerline-Anlage
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Update vom 20. Juni 2013:
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In der ursprünglichen Version dieses Artikels hieß es unter Berufung auf den
Bericht des betroffenen Funkamateurs DL8MCG in der "CQ DL", die
Bundesnetzagentur habe ein "Betriebsverbot" für die störende Powerline-Anlage
erlassen. Die Firma Devolo teilte uns daraufhin mit, ihr liege eine Aussage der
Bundesnetzagentur vor, dass es in dem beschriebenen Fall keine "hoheitliche
Maßnahme" der BNetzA gegeben habe und somit auch kein "Betriebsverbot"
ausgesprochen worden sei. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt weder die Angaben
von DL8MCG noch von Devolo verifizieren. Unstrittig ist jedoch, dass es sich um
eine störende Powerline-Anlage handelte, an der Messungen der Bundesnetzagentur
vorgenommen wurden und die anschließend außer Betrieb genommen wurde.
--
73 de Hans!
>From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
>To: FUNK @ FFL
>X-Info: Sent with login password
>
>BNetzA erteilte Betriebsverbot für Powerline-Anlage
>
>Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Februar 2013 ein Betriebsverbot für
zwei
>Powerline-Modems ausgesprochen, die den Kurzwellenempfang eines Funkamateurs
>gestört hatten. Das berichtet der Funkamateur Hans Schlecht, DL8MCG, in der
>Juni-Ausgabe der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL".
>
>Im Februar 2011 hatte DL8MCG eine Störungsmeldung an die BNetzA geschickt, in
>der er auf eine Störquelle in seiner Nachbarschaft hinwies. Er vermutete,
dass
>es sich bei der Störquelle um ein oder mehrere Powerline-Modems handelte, die
>in einem Haus in der Nachbarschaft betrieben wurden.
>
>Nach Angaben von DL8MCG nahm die BNetzA daraufhin im Oktober 2012(!) im Haus
>der Nachbarn mit deren Einwilligung Messungen vor. Die Mitarbeiter des Prüf-
>und Mesdienstes stellten fest, dass dort zwei Powerline-Modems des Typs "dLan
>500 AV mini" der Firma Devolo in Betrieb waren, die im 21-MHz-Rundfunkband im
>Abstand von drei Metern eine Störfeldstärke von ca. 66 dB (µV/m) erzeugten.
>Aufgrund eines technischen Problems in der Powerline-Anlage konnten jedoch
>weitere Messungen nicht durchgeführt werden.
>
>Deshalb fand im Februar 2013 erneut eine Überprüfung der nachbarschaftlichen
>Powerline-Anlage statt. Auch diesmal ermittelten die Mitarbeiter des Prüf-
und
>Messdienstes dort eine Störfeldstärke von ca. 66 dB (µV/m) - ein Wert, der
nach
>Angaben von DL8MCG um 37 dB über dem Limit von 28 dB (µV/m) liegt. Zuvor war
>geprüft worden, ob die Rundfunksender im Hause des gestörten Funkamateurs
eine
>Nutzfeldstärke von mindestens 40 dB (µV/m) erreichten.
>
>Aufgrund der Störungen erließ die BNetzA ein Betriebsverbot für die
>Powerline-Anlage. Die Nachbarn nutzen jetzt zur Übertragung von Daten in
ihrem
>Hause funkstörungsfreie Lichtleitertechnik.
>
>Ironie des Schicksals: Die Nachbarn hatten sich die Powerline-Modems extra
als
>Ersatz für ein zuvor vorhandenes WLAN angeschafft. Sie glaubten, dass
>Powerline-Technik - im Gegensatz zu WLAN - keine elektromagnetischen Felder
>erzeugt...
>
>- wolf -
>
>© FM-FUNKMAGAZIN
>www.funkmagazin.de
>
>Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien
>(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
>
>--
>
>Quelle: http://www.funkmagazin.de/190513.htm
>
>73 de Hans!
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