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Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht 2012
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Mai 2013 ihren Jahresbericht 2012
veröffentlicht.
Zum Thema Amateurfunk enthält der Jahresbericht nur wenige Angaben. Im Bereich
des Amateurfunks - so heißt es dort - sollen "zusätzliche Hilfestellungen für
eine bundesweit einheitliche Bestimmung einzuhaltender Sicherheitsabstände
gegeben werden". Die Behörde werde "hierzu eine kostenfreie und auf nahezu
allen Betriebssystemen lauffähige Software (WattWächter) anbieten, die jedem
Funkamateur die Möglichkeit eröffnet, seine Amateurfunkstelle in Bezug auf die
Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen
Feldern zu bewerten". (Anm. d. Red.: Das Programm WattWächter wurde bereits im
Februar dieses Jahres vorgestellt - das Funkmagazin berichtete.)
Im Bereich der Normung - so heißt es an anderer Stelle im Jahresbericht - werde
die BNetzA die in den Normungsgremien begonnenen Arbeiten "zur Erhöhung der
Störfestigkeit von Ton- und Fernsehrundfunkempfängern und Komponenten von
Breitband-Kabelfernsehnetzen und zur Bereitstellung ergänzter EMV-Produktnormen
weiter begleiten". Dies gelte u.a. auch für die Berücksichtigung des
Störpotenzials von LED-Leuchten und -Lampen und Störausstrahlungen von
Plasma-Bildschirmen in EMV-Normen sowie die "Begrenzung der Störabstrahlung
[von Multimediaeinrichtungen] auch im Frequenzbereich unterhalb von 30 MHz".
Konkrete Angaben, z.B. zur Zahl der Amateurfunkstellen oder der bearbeiteten
Störungsfälle (wie sie in früheren Berichten oftmals zu finden waren) sind im
Jahresbericht 2012 nicht vorhanden.
Aus den wenigen veröffentlichten Zahlen lässt sich entnehmen, dass die BNetzA
im Jahre 2012 im Bereich Telekommunikation "aus Gebühren, Beiträgen und
sonstigen Entgelten" Mindereinnahmen in Höhe von rd. 12,6 Millionen Euro zu
verzeichnen hatte. Die Behörde begründet dies damit, dass "die Beiträge zum
Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung nur für ein Beitragsjahr und nicht
wie ursprünglich geplant für zwei Beitragsjahre erhoben werden konnten". Für
eine zweijährige Erhebung sei eine Anpassung der entsprechenden
Rechtsverordnung erforderlich; dies sei für das Jahr 2013 vorgesehen. Die
Mindereinnahmen im Bereich Telekommunikation wurden durch zusätzliche
Einnahmen, insbesondere im Bereich Energie (Gas und Elektrizität),
ausgeglichen.
Der vollständige BNetzA-Jahresbericht 2012 kann im Internet unter
http://tinyurl.com/bnetza-jahresbericht2012 heruntergeladen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/090513.htm
73 de Hans!
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