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DHH841 > FUNK 05.05.13 11:35l 48 Lines 1980 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Bundesrat: Kommunen sollen bei Standorten für Funkanlagen mitbestimmen
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Bundesrat: Kommunen sollen bei Standorten für Funkanlagen mitbestimmen
Der Bundesrat hat am 3. Mai 2013 den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung
der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der "Verordnung über das
Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) mit
diversen Änderungen gebilligt.
Eine Änderung besteht darin, dass entgegen dem ursprünglichen Entwurf der
Bundesregierung in die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ein neuer Paragraf
7a eingefügt wird. Er besagt, dass den Kommunen bei der Standortwahl von
Sendeanlagen ("Hochfrequenzanlagen") eine Beteiligungsrecht eingeräumt wird.
Der neue Paragraf 7a hat folgenden Wortlaut:
§7a
Beteiligung der Kommunen
Die Kommune, in deren Gebiet die Hochfrequenzanlage errichtet werden soll, wird
bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem ...
[einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung]
errichtet werden, durch die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzeitig die
Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme. Die
Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen."
Diese Regelung entspricht im Grunde den Vereinbarungen, die die
Mobilfunkbetreiber mit kommunalen Verbänden schon im Jahre 2001 getroffen
haben. Bedenklich und wenig praxisgerecht erscheint in diesem Zusammenhang,
dass von der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung künftig auch private
Funkanlagen erfasst werden und das Beteiligungsrecht der Kommunen somit formal
auch für private Funkanlagen gelten würde.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses des Bundesrates kann als Drucksache
209/13 in Internet unter http://tinyurl.com/bundesrat-209-13 heruntergeladen
werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/050513.htm
73 de Hans!
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