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DHH841 > FUNK     19.05.09 08:16l 43 Lines 1845 Bytes #999 (360) @ FFL
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Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" in Kraft getreten
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"Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" in Kraft getreten

Am  19. Mai 2009  ist  die  sogenannte  "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" 
(SchuTSEV) (http://tinyurl.com/6qrav6) in Kraft getreten.

Durch  diese   Verordnung  sollen  öffentliche Telekommunikationsnetze und 
Sicherheitsfunkdienste   vor  Störungen   durch  "leitergebundene Telekom-
munikationsanlagen"   (zum Beispiel Powerline Communication)  (http://www.
darc.de/aktuell/plc)  geschützt  werden.   Dazu  sind  in  der  Verordnung 
besonders  schützenswerte  Frequenzbereiche  aufgelistet, in denen leiter-
gebundene   Telekommunikationsanlagen    bestimmte   Störgrenzwerte  nicht 
überschreiten   dürfen.   (Die Grenzwerte entsprechen weitgehend denen der 
alten "NB 30".)

Amateurfunk-  und  "Jedermannfunk"-Frequenzen   sind   in  der  Liste  der 
besonders  schützenswerten Frequenzbereiche  nicht enthalten. Für Amateur-
funk und "Jedermannfunk"  gelten  im  Falle von Störungen nach wie vor die 
Regelungen  des  "Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von 
Betriebsmitteln"   (EMVG)   (http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/
emvg,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf).   Sie  besagen im 
Kern,  dass  die  Bundesnetzagentur  bei  Störungen   "Abhilfemaßnahmen in 
Zusammenarbeit mit den Beteiligten"  veranlassen kann (aber nicht zwingend
muss) - sofern die  störenden Gerätschaften ansonsten den Vorschriften des 
EMVG oder anderer Gesetze genügen.

Die  "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung"  kann  im  Internet  unter 
http://tinyurl.com/6qrav6  heruntergeladen  werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser  Beitrag  darf ungekürzt  und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen 
werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/190509.htm

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