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DHH841 > FUNK 19.05.09 08:16l 43 Lines 1845 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" in Kraft getreten
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"Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" in Kraft getreten
Am 19. Mai 2009 ist die sogenannte "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung"
(SchuTSEV) (http://tinyurl.com/6qrav6) in Kraft getreten.
Durch diese Verordnung sollen öffentliche Telekommunikationsnetze und
Sicherheitsfunkdienste vor Störungen durch "leitergebundene Telekom-
munikationsanlagen" (zum Beispiel Powerline Communication) (http://www.
darc.de/aktuell/plc) geschützt werden. Dazu sind in der Verordnung
besonders schützenswerte Frequenzbereiche aufgelistet, in denen leiter-
gebundene Telekommunikationsanlagen bestimmte Störgrenzwerte nicht
überschreiten dürfen. (Die Grenzwerte entsprechen weitgehend denen der
alten "NB 30".)
Amateurfunk- und "Jedermannfunk"-Frequenzen sind in der Liste der
besonders schützenswerten Frequenzbereiche nicht enthalten. Für Amateur-
funk und "Jedermannfunk" gelten im Falle von Störungen nach wie vor die
Regelungen des "Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmitteln" (EMVG) (http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/
emvg,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf). Sie besagen im
Kern, dass die Bundesnetzagentur bei Störungen "Abhilfemaßnahmen in
Zusammenarbeit mit den Beteiligten" veranlassen kann (aber nicht zwingend
muss) - sofern die störenden Gerätschaften ansonsten den Vorschriften des
EMVG oder anderer Gesetze genügen.
Die "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" kann im Internet unter
http://tinyurl.com/6qrav6 heruntergeladen werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/190509.htm
73 de Hans!
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