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DHH841 > FUNK 01.05.09 07:43l 67 Lines 3340 Bytes #999 (360) @ FFL
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Grünen-Experte zur Anzeigepflicht: "In der Praxis wird sich nichts ändern"
Der Bundestagsabgeordnete Hans Josef Fell ist der Meinung, dass sich durch das
geplante "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung"
(NiSG) für die Funker in der Praxis nichts ändern wird.
Hans Josef Fell ist Sprecher für Energie und Technologie der Bundestagsfraktion
"Bündnis 90/Die Grünen". Auf der Internetplattform "Abgeordnetenwatch.de" war
Fell von einem besorgten Funker gefragt worden, ob er die Tragweite des
geplanten Gesetzes einschätzen könne und wie die Bundestagsfraktion von Bündnis
90/Die Grünen dazu steht.
Fell antwortete wie folgt (Zitat, Auszug):
" (...) Offenbar haben die Formulierungen im Entwurf des Gesetzes zu einigen
Unsicherheiten bei Bürgern, insbesondere Funkern geführt. Tatsächlich wird sich
jedoch in der Praxis nichts ändern. Vorab: Ziel des Gesetzes zur Regelung des
Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ist es, eine Grundlage für nötige
Veränderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu schaffen. Die
tatsächliche Umsetzung wird dann auf Verordnungsebene stattfinden.
Veränderungen des BImSchG sind nötig, da diese mit den Regelungen der
existierende BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder) in Einklang gebracht werden soll.
In der BEMFV sind die Regelungen bereits so enthalten, wie sie künftig auch in
das BImSchG übernommen werden sollen. Entsprechend werden die neuen Regelungen
im BImSchG ebenfalls nur für ortsfeste Anlagen gelten. Darunter fallen nicht
die ortsfest "betriebenen" Anlagen wie WLAN-Geräte. Diese fallen wie bisher
unter das Geräterecht, das sich nach entsprechenden EU-Normen richtet. Es
dürfen ohnehin nur Geräte in Verkehr gebracht werden, die diesen Normen
entsprechen. Somit müssen weder WLAN-Geräte noch Thermometer oder Funkkopfhörer
künftig gemeldet werden. Dies gilt auch für nicht ortsfeste CB-Funkgeräte,
diese fallen ebenfalls unter das Geräterecht. Anders sieht es allerdings aus,
wenn an den Geräten herumgebastelt wird.
Auch für Funker gilt: nur ortsfeste Anlagen müssen angezeigt werden, wie dies
auch bisher der Fall war. Ortsfeste Anlagen mit einer äquivalenten isotropen
Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt müssen künftig – wie auch
bisher – nur angezeigt werden, wenn sie an einem Ort errichtet werden, an dem
bereits Funkanlagen existieren und diese zusammen eine Gesamtstrahlungsleistung
von 10 Watt (EIRP) erreichen oder überschreiten. Die zuletzt errichtete Anlage
muss dann angezeigt werden. (...)"
(Ende des Zitats, Volltext unter http://tinyurl.com/cqfqow )
Ähnlich hatte sich auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit gegenüber der DFA und dem DARC geäußert. Das geplante Gesetz
eröffnet zwar die Möglichkeit einer Anzeigepflicht für nahezu alle Funkanlagen
(auch privater Anlagen mit weniger als 10 Watt EIRP). In einer Rechtsverordnung
will die Behörde jedoch den Kreis der anzeigepflichtigen Anlagen auf solche
beschränken, die auch bisher schon angezeigt werden mussten.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010509.htm
73 de Hans!
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