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Neues "Umwelt-Funk-Gesetz" im Eiltempo...
Mit ungewöhnlichem Tempo treibt die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren
für das geplante "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender
Strahlung" voran.
Am 16. Februar 2009 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) den Entwurf des Gesetzes vorgelegt, nachdem zuvor das
sog. "Umweltgesetzbuch" gescheitert war. Am 11. März wurde dieser Gesetzentwurf
vom Bundeskabinett beschlossen.
Bereits am 20. März 2009 wurde der Gesetzentwurf (in unveränderter Form) im
Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt und - wie vorgesehen - an die
zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Am 3. April wurde der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. In dem
Begleitschreiben der Bundeskanzlerin heißt es dazu: "Der Gesetzentwurf ist
besonders eilbedürftig. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur
parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden."
Zuvor hatte bereits der "Nationale Normenkontrollrat" das Gesetz gebilligt. Der
"Nationale Normenkontrollrat" ist ein Gremium, das Bürokratiekosten, die durch
Gesetze entstehen, reduzieren bzw. vermeiden soll.
Die parlamentarischen Sommerpause beginnt am 4. Juli 2009. Nach der Sommerpause
findet am 27. September die Wahl des neuen Bundestages statt.
Das geplante Gesetz sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes vor - darunter eine Anzeigepflicht auch für
private Funkanlagen. Details dazu (z.B. Ausnahmen von der Anzeigepflicht) sind
im Gesetzentwurf nicht enthalten; sie sollen später vom Umweltministerium in
Rechtsverordnungen geregelt werden. Das Ministerium hat zu verstehen gegeben,
dass CB-Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP
von der Anzeigepflicht nicht betroffen sein werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/110409.htm
73 de Hans!
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