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DSE840 > FUNK 01.03.09 02:46l 91 Lines 3976 Bytes #999 (360) @ FFL
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Nochmal: CB-Funker fragen - die Bundesnetzagentur antwortet...
Über einen Mangel an Fragen von CB-Funkern konnte sich die Bundesnetzagentur
(BNetzA) in den letzten Monaten offenbar nicht beklagen.
Das Funkmagazin berichtete vor kurzem über einen Fragenkatalog von Jürgen
Wiegand ("www.9cb.de"), bei dem es u.a. um Datenschutz und die Zulässigkeit
verschlüsselter Aussendungen im CB-Funk ging. Unabhängig davon hatte sich
auch die Deutsche Funk-Allianz (DFA) mit Fragen an die Behörde gewandt.
Außerdem hatte Jürgen Wiegand schon vor längerer Zeit einen weiteren Fragen-
katalog eingereicht, der nun ebenfalls beantwortet wurde.
Die Deutsche Funk-Allianz wollte von der BNetzA wissen, ob der Begriff "Voice
over IP" auf CB-Funk-HF-Gateways anwendbar ist und ob bei Bakenaussendungen
von HF-Gateways neben der Kennung auch zusätzliche Aussendungen wie z.B. die
Webadresse des Betreibers zulässig sind.
Die Bundesnetzagentur antwortete, dass "automatische Aussendungen von ein-
seitigem Informationsgehalt" nicht gestattet seien. Sie verwies in diesem
Zusammenhang auf den Wortlaut der CB-Funk-Allgemeinzuteilung, in der u.a.
festgelegt ist, dass Bakenaussendungen nicht gestattet sind - "es sei denn,
es handelt sich um die Kennzeichnung der Aussendung mit unbemannten, automa-
tisch betriebenen Stationen".
Zum Begriff "Voice over IP" im Zusammenhang mit HF-Gateways erklärte die
Behörde, dass dieses Thema nicht Gegenstand der Allgemeinzuteilung für den
CB-Funk sei.
Jürgen Wiegand hatte der BNetzA drei Fragen übersandt. Als erstes wollte er
wissen, ob mit einer Verlängerung der CB-Funk-Allgemeinzuteilung über das
Jahr 2015 hinaus zu rechnen ist.
Die Behörde bejahte dies - eine Verlängerung sei "nach derzeitigem Stand ...
beabsichtigt".
In einer weiteren Frage ging es um den Begriff "Vereinigungen" in der
CB-Funk-Allgemeinzuteilung. Dort heißt es, dass die Einhaltung von Regeln
erforderlich sei, "die sich die Teilnehmer am CB-Funk in Zusammenarbeit ihrer
Vereinigungen selbst geben". Jürgen Wiegand wollte u.a. wissen, ob bestimmte
Vereinigungen von der BNetzA mit der Erarbeitung solcher Regeln betraut
wurden bzw. dafür favorisiert sind und ob seitens der Behörde bestimmte
Anforderungen an die Vereinigungen gestellt werden.
Die BNetzA erklärte in ihrer Antwort, dass es "für Vereinigungen im Bereich
des CB-Funks ... seitens der Bundesnetzagentur keine bestimmten Anforderungen"
gebe. "Allgemeine rechtliche Anforderungen, z.B. nach Vereinsrecht", blieben
davon unberührt. Mit der Formulierung äihrer Vereinigungen“ in der Allgemein-
zuteilung seien "die tatsächlich vorhandenen Vereinigungen" gemeint.
Eine abschließende Frage von Jürgen Wiegand bezog sich auf die Vergabe und
Verwendung von Rufzeichen im CB-Funk. Er wollte wissen, ob es eine zentrale
Stelle für eine Rufzeichen-Vergabe und -Verwaltung gibt und wie ein Teilnehmer
am CB-Funk sicherstellen kann, dass ein Rufzeichen nicht bereits anderweitig
verwendet wird.
Die BNetzA antwortete, dass eine zentrale Stelle für die Rufzeichenvergabe
nicht vorgesehen ist. Probleme mit doppelter Rufzeichenvergabe seien bisher
an die Behörde nicht herangetragen worden. Sollte es im Einzelfall zu einer
Kollision kommen, so sei dies "im Sinne des Gebots der gegenseitigen Rück-
sichtnahme von den Beteiligten auszuregeln".
Der vollständige Fragenkatalog von Jürgen Wiegand ist im Forum von "9cb.de"
unter http://tinyurl.com/cwlwhg zu finden. Die Deutsche Funk-Allianz hat
ihre Fragen und Antworten auf der DFA-Homepage unter
http://tinyurl.com/ddm954 veröffentlicht.
- wolf -
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010309.htm
73 de Stephan!
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