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Verwirrung um "Duldung" von CT1+Funktelefonen
Seit 1. Januar 2009 dürfen CT1+Funktelefone in Deutschland nicht mehr
betrieben werden. Die Frequenzzuteilung für diese Geräte war am
31. Dezember 2008 erloschen.
Für Verwirrung hatte in diesem Zusammenhang eine Auskunft der Bundes-
regierung vom November vergangenen Jahres gesorgt. Die Regierung hatte
der Bundestagsfraktion der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" auf eine
"Kleine Anfrage" geantwortet, dass der Weiterbetrieb von CT1+Geräten
"geduldet" werde, solange keine Störungen erfolgen (das Funkmagazin
berichtete).
Nun rudert die Bundesregierung offenbar zurück. In einer Meldung von
"Heise online" heißt es, man sei in Regierungskreisen "gar nicht
glücklich darüber", dass in der Antwort auf die "Kleine Anfrage" mit
dem juristisch relevanten Begriff der "Duldung" operiert wurde. Wie
diese Formulierung in die Antwort gelangt sei, wolle "offiziell
niemand erklären". Das Wirtschaftsministeriums verweist jedoch auf
den Gesamtzusammenhang der Antwort. Daraus gehe hervor, dass der
Betrieb der CT1+Telefone verboten sei und dass bei Störungen ein
Bußgeld drohe. Dabei werde jedoch "das Prinzip der Verhältnismäßigkeit
beachtet".
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur (BNetzA) erklärte ebenfalls, man
wolle bei der Verfolgung solcher Fälle "mit Augenmaß vorgehen" und
sich "jeden Einzelfall genau ansehen". Die BNetzA werde "keine Funk-
fahnder losschicken", um CT1+Telefone aufzuspüren. Die Behörde sei
jedoch von Amts wegen verpflichtet, bei auftretenden Störungen ein-
zugreifen.
Funktelefone, die nach dem digitalen "DECT"-Standard arbeiten, sind
von diesen Vorgängen nicht betroffen. Die Frequenzzuteilung für DECT-
Telefone ist noch bis zum 31.12.2020 gültig.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/100109.htm
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