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DSE840 > FUNK 16.09.08 17:35l 77 Lines 2764 Bytes #999 (360) @ DEU
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Read: DHH841 HF1BKM GAST
Subj: BNETZA: Keine Bedenken gegen Freenet-Gateways
Path: DBO841<FFLB0X
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Bundesnetzagentur: Keine Bedenken gegen "Freenet"-Gateways...
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat offenbar keine Bedenken gegen den Betrieb
von "Freenet"-Gateways, sofern die Funkgeräte technisch nicht verändert
werden und keine Daueraussendungen produziert werden.
Ein Hobbyfunker aus Hessen hatte am 4. August 2008 folgende Anfrage an die
Bundesnetzagentur geschickt (Zitat):
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist ein Gatewaybetrieb mit Freenetgeräten (149mHz) in Deutschland erlaubt.
Der Betrieb von Gateways mit PMR und CB-Geräten ist ja erlaubt, nur bei dem
Freenetbereich ist mir die lage unklar.
Ich bitte Sie mir diesbezüglich eine verbindliche auskunft zu geben - Danke.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxx
(Zitatende)
Er erhielt daraufhin nach eigenen Angaben am 8. August 2008 folgende Anwort
(Zitat):
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre mail.
Wenn nach Ihrer Ansicht ein "Gatewaybetrieb" von PMR- und CB- Funkgeräten
erlaubt ist, sehe ich keinen Grund, warum der Gleiche Betrieb nicht auch mit
dem Kurzstreckenfunk 149 MHz erlaubt sein sollte.
Die Frequenznutzungsbestimmungen der entsprechenden Allgemeinzuteilungen
von Frequenzen regeln die betrieblichen und technischen Eigenschaften der
Funkübertragungsstrecke, also den Bereich zwischen Sender und Empfänger.
Werden Funkanlagen über eine niederfrequente Schnittstelle, beispielsweise
Mikrofon- oder Kopfhörerbuchsen, mittels einer speziellen Software an ein
anderes Übertragungsmedium, z.B. das Internet, angeschlossen, so ist dies
nicht Gegenstand der Frequenzregulierung.
Davon unbenommen bleibt selbstverständlich, dass die Funkgeräte nicht
derartig verändert werden dürfen, dass die Herstellerkonformitätserklärung
unwirksam wird, oder durch unsachgemäße Handhabung bzw. technische Fehler
bestimmungswidrige funktechnische Ereignisse, wie z.B. Daueraussendungen,
produziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxxxxx, Bundesnetzagentur 225-8
(Zitatende - Die beteiligten Personen sind der Redaktion bekannt.)
Die Bundesnetzagentur vertritt damit offensichtlich eine andere
Rechtsauffassung als die (ihr untergeordnete) Außenstelle Mülheim.
Die Außenstelle hatte bei der Überprüfung eines Gateways die Meinung
vertreten, dass der Betrieb eines "Freenet"-Gerätes als HF-Gateway
der "Freenet"-Allgemeinzuteilung widersprechen würde (das Funkmagazin
berichtete).
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/140908.htm
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