OpenBCM V1.13-38-g65b7 (Linux)

Packet Radio Mailbox

DBO841

[Box Weng]

 Login: GAST





  
DHH841 > FUNK     22.04.07 22:46l 51 Lines 2131 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : M4HDBO841017
Read: DHH841 GAST HF1BKM
Subj: 26 "Standortbescheinigungen" fuer CB-Funker...
Path: DBO841
Sent: 070422/2046z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   FUNK @ DEU
X-Info: Sent with login password

26 "Standortbescheinigungen" fuer CB-Funker...

26 CB-Funker haben in Deutschland eine sogenannte "Standortbescheinigung" von
der Bundesnetzagentur (BNetzA) erhalten bzw. dort beantragt.  Dies teilte die 
BNetzA der Deutschen Funk-Allianz (DFA) auf Anfrage mit.

     Eine  kostenpflichtige Standortbescheinigung der  BNetzA  ist  grund-
     saetzlich  fuer  jede  ortsfeste Funkanlage  erforderlich,  die  eine 
     Strahlungsleistung  ab   10 Watt EIRP  aufweist.   (Der EIRP-Wert ist 
     eine theoretische Rechengroesse,   die sich aus der  Ausgangsleistung 
     des Funkgeraets  und  dem Antennengewinn - abzueglich der Verluste in 
     der Zuleitung - ergibt.)    Ausnahmen  gibt es fuer Funkamateure, die 
     statt dessen eine sog. Selbsterklaerung abgeben koennen.

Die DFA fragte die BNetzA ausserdem,  wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren 
gegen CB-Funker  wegen  Ueberschreitung  dieser "10-Watt-EIRP-Grenze"  -  bei 
Verwendung  vorschriftsmaessiger  Geraete - im  Jahre 2005  anhaengig gewesen 
seien.  Die  BNetzA  antwortete, dazu gebe es  keine Ordnungswidrigkeitenver-
fahren.

Diese Antwort ueberrascht nicht,  weil die zugrundeliegende Rechtsverordnung, 
die sogenannte "BEMFV", keine Ordnungswidrigkeiten-Tatbestaende aufweist. Die
BNetzA kann somit bei Verstoessen gegen die BEMFV keine Ordnungswidrigkeiten-
Verfahren  einleiten,  sondern  lediglich  Anordnungen  zum ordnungsgemaessen 
Betrieb  der  Funkanlage  treffen  und  ihre  Verwaltungskosten  in  Rechnung 
stellen.

Einige Juristen halten die BEMFV fuer rechtlich angreifbar,  weil die zugrun-
deliegende Rechtsnorm,  der § 12 des FTEG, nicht dem "Bestimmtheitsgebot" des 
Grundgesetzes, Artikel 80, entspricht.

     - wolf -

Zu diesen und weiteren Fragen der DFA siehe eine Pressemitteilung des Vereins
unter   www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#17.04.2007 

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser  Beitrag  darf  ungekuerzt  und  mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien  (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen 
werden.


--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/22047.htm

73 de Hans!




Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 05.04.2026 22:49:59lZurueck Nach oben