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DHH841 > FUNK     24.02.07 08:21l 54 Lines 2448 Bytes #999 (360) @ DEU
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Read: GAST DHH841 HF1BKM
Subj: Telekommunikationsgesetz geaendert
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Telekommunikationsgesetz geaendert

Am   24. Februar 2007   ist   das   "Gesetz zur Aenderung telekommunikations-
rechtlicher Vorschriften" teilweise in Kraft getreten. Dadurch sind Teile des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) geaendert worden.

Von der  TKG-Novellierung sind in erster Linie Telekommunikationsanbieter und 
deren Kunden betroffen.  Fuer den Bereich des  Hobbyfunks  ergeben sich keine 
Veraenderungen.

Durch  die  Gesetzesaenderung  werden  sogenannte   "Neue Maerkte"   von  der 
Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) weitgehend ausgenommen. Dies
betrifft in der Praxis vor allem das neue VDSL-Hochgeschwindigkeits-Datennetz
der Deutschen Telekom AG.  Aufgrund  des  novellierten TKG  muss  die Telekom 
dieses  Netz  nun  nich t mehr  in  jedem Falle  auch  anderen  Anbietern zur 
Verfuegung stellen.  Kritikern bemaengeln, dass diese Regelung gegen EU-Recht 
verstoesst,  weil dadurch eine  Bevorzugung der Deutschen Telekom  gegenueber 
Konkurrenten geschaffen wurde.  Die  EU-Kommission  hat  bereits zu verstehen 
gegeben,  dass  sie  bei  Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungs-
verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gang setzen wird.

Weitere  Aenderungen des TKG betreffen unter anderem die technische Umsetzung 
von Ueberwachungsmassen  und erweiterte  Rechte der BNetzA zur Weitergabe von 
personenbezogenen  Anbieter- und Kunden-Daten  bei vermutetem Rufnummernmiss-
brauch. 

Durch  die  Gesetzesnovellierung  sollen auch die Rechte von Kunden gestaerkt 
werden.  So muessen zum Beispiel  die Rechnungslegung  sowie Preisangaben bei 
kostenpflichtigen    "Premium-Diensten"  und  aehnlichen  Angeboten  kuenftig 
transparenter gestaltet werden.  Um  Missbrauch einzudaemmen,  sind im Gesetz 
Preisobergrenzen fuer solche Dienste festgelegt worden.  Darueber hinaus gibt 
es   verschaerfte  Bestimmungen   fuer  den  Abschluss  von  Abonnements  per 
Handy-Kurzwahl.  Ein Teil dieser Aenderungen tritt erst am  1. September 2007 
in Kraft. 

     - wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser  Beitrag  darf  ungekuerzt  und  mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien  (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen 
werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/24027.htm

73 de Hans!

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