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DHH841 > FUNK 24.02.07 08:21l 54 Lines 2448 Bytes #999 (360) @ DEU
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Telekommunikationsgesetz geaendert
Am 24. Februar 2007 ist das "Gesetz zur Aenderung telekommunikations-
rechtlicher Vorschriften" teilweise in Kraft getreten. Dadurch sind Teile des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) geaendert worden.
Von der TKG-Novellierung sind in erster Linie Telekommunikationsanbieter und
deren Kunden betroffen. Fuer den Bereich des Hobbyfunks ergeben sich keine
Veraenderungen.
Durch die Gesetzesaenderung werden sogenannte "Neue Maerkte" von der
Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) weitgehend ausgenommen. Dies
betrifft in der Praxis vor allem das neue VDSL-Hochgeschwindigkeits-Datennetz
der Deutschen Telekom AG. Aufgrund des novellierten TKG muss die Telekom
dieses Netz nun nich t mehr in jedem Falle auch anderen Anbietern zur
Verfuegung stellen. Kritikern bemaengeln, dass diese Regelung gegen EU-Recht
verstoesst, weil dadurch eine Bevorzugung der Deutschen Telekom gegenueber
Konkurrenten geschaffen wurde. Die EU-Kommission hat bereits zu verstehen
gegeben, dass sie bei Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungs-
verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gang setzen wird.
Weitere Aenderungen des TKG betreffen unter anderem die technische Umsetzung
von Ueberwachungsmassen und erweiterte Rechte der BNetzA zur Weitergabe von
personenbezogenen Anbieter- und Kunden-Daten bei vermutetem Rufnummernmiss-
brauch.
Durch die Gesetzesnovellierung sollen auch die Rechte von Kunden gestaerkt
werden. So muessen zum Beispiel die Rechnungslegung sowie Preisangaben bei
kostenpflichtigen "Premium-Diensten" und aehnlichen Angeboten kuenftig
transparenter gestaltet werden. Um Missbrauch einzudaemmen, sind im Gesetz
Preisobergrenzen fuer solche Dienste festgelegt worden. Darueber hinaus gibt
es verschaerfte Bestimmungen fuer den Abschluss von Abonnements per
Handy-Kurzwahl. Ein Teil dieser Aenderungen tritt erst am 1. September 2007
in Kraft.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/24027.htm
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