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Kommentar von Burkhard P. Heid
zur Meldung des "FM-Funkmagazin":

"Rettungsfunk gestoert: Haftbefehl wegen Mordversuchs"

...Zitat...

Hallo an der Wahrheit Interessierte!

Am 15. Februar 2007 verfasste und veroeffentlichte Wolfgang Fricke 
in dem von ihm betriebenen "Funkmagazin" folgenden Artikelbeitrag:
Zitat:

Rettungsfunk gestoert: Haftbefehl wegen Mordversuchs

Weil er den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers gestoert hatte, 
ist der Leiter einer Rettungswache in Saarburg (Rheinland-Pfalz) unter 
dem Verdacht des Mordversuchs verhaftet worden.

Dem 47-Jaehrigen wird vorgeworfen, in vier Faellen minutenlange Dauertraeger 
auf der Funkfrequenz eines Rettungshubschraubers aus dem benachbarten 
Luxemburg ausgesendet zu haben. Die Stoerungen fanden immer dann statt, 
wenn sich der Hubschrauber im Rettungseinsatz befand und Menschen 
mit lebensbedrohlichen Erkrankungen an Bord hatte. Weil dem Beschuldigten 
dies bewusst war und er die Gefaehrdung von Menschenleben offenbar 
in Kauf nahm, geht die Staatsanwaltschaft von Mordversuch aus.

Der Verhaftung waren umfangreiche Funkmessungen der Bundesnetzagentur 
vorausgegangen. Diese konnte schliesslich eindeutig die Leitstelle 
der Rettungswache, in der der Beschuldigte taetig war, als Stoerquelle 
ausfindig machen.

Als moeglichen Grund fuer die Stoeraktionen nennt die Staatsanwalt "Angst 
vor der Konkurrenz". Der luxemburgische Rettungshubschrauber ist fuer 
ein konkurrierendes Rettungsunternehmen taetig. Der Beschuldigte hat 
offenbar versucht, durch die Stoerungen das Konkurrenzunternehmen in 
Misskredit zu bringen. Denkbar ist auch ein Racheakt: Der Beschuldigte 
war bis zum Jahre 1998 bei dem Konkurrenzunternehmen als Rettungsassistent 
taetig und ist dann im Streit ausgeschieden.

- wolf -

(Quelle: http://www.funkmagazin.de/15027.htm



Die Formulierung ist fuer ein - angeblich neutrales - Nachrichtenmagazin 
kastrophal.

Der Berichterstattung zufolge muss der Leser zwanglaeufig von einer 
- bewiesenen - Schuld des inhaftierten Verdaechtigten ausgehen. Eine 
Schuld ist allerdings dem Verdaechtigten eben nicht nachgewiesen und 
ein Urteil ist ueberdies auch noch nicht ergangen.

Eine Objektivitaet ist bei der Meldung ist ebenfalls nicht entdeckbar. 
Hier hat eine unberechtigte "Vor-Verurteilung" stattgefunden, wie 
dies in der - aufreisserischen - Boulevardpresse (meist einseitig) 
stattfindet.

Tatsache allerdings ist, dass der Verfasser des Artikels die Ausgewogenheit 
bei der pluralistischen Vielfalt nicht vorgenommen hat, indem gegenteilige 
Sachverhalte weggelassen wurden und bei der "Berichterstattung" unterblieben 
sind.

Der der Tat verdaechtigte Beschuldigte bestreitet naemlich den Tatvorwurf!

Dieser fuer den Artikel ebenfalls zu bennenende Sachverhalt wurde unterlassen.

Stattdessen gibt der "Berichterstatter" in seinem einleitenden Satz 
"Weil er den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers gestoert hatte," 
eine Unterstellung bekannt, fuer die jedenfalls (noch) keine berechtigten 
Erkenntnisse vorliegen, sondern nur Verdaechtigungen, die "Herrn Funkmagazin" 
offenbar aber ausreichen, um bei seiner Berichterstattung von einer 
Taeterschaft des in Haft genommenen Verdaechtigten auszugehen.

Offensichtlich soll mittels eines "Zauberers" von Hamburg aus wieder 
die "Hexenverbrennung" eingefuehrt werden, fuer die schon eine Vermutung 
oder Annahme (Verdacht) ausreicht, um eine Verurteilung und Vollstreckung 
durchfuehren zu koennen.

Aus dem Umstand, dass der Kontrolldienst der BNetzA bei den Nachforschungen 
festgestellt hat, dass jene angeblichen "Stoerungen" von der betreffenden 
Leitstelle der Rettungswacht ausgegangen seien, laesst sich eine direkte 
Zuweisung auf die Person des Taeters nicht schliessen. Auch der Umstand, 
dass ein Verdaechtigter (wegen Mordversuchs) festgenommen wurde, gibt 
"Herrn Funkmagazin" offenkundig einen Grund, den in Haft gesetzten 
Verdaechtigten gleich als Taeter in der Berichterstattung zu qualifizieren.

In Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" ("im Zweifel 
fuer den Angeklagten"), welcher Verfassungsrang hat.

Bedingt durch zahlreiche Fehlerhaftigkeiten bei einigen in der Vergangenheit 
veroeffentlichten "Berichten" des Funkmagazins ist - zumindest fuer 
mich - der bedeutende Nachweis erbracht, dass die einfachsten
Verfassungskriterien 
bei den Tatsachenbehauptungen in den Meldungen des Funkmagazins verletzt 
werden.

Daraus hat sich die Feststellung zu ergeben, dass den Lesern jenes 
"Hobby-Magazins" das Denken abgenommen wird, indem vom Verfasser eigenmaechtig

ein (wenn auch fehlerhaftes) Ergebnis durch die Berichterstattung 
unterstellt bleibt.

Vergleicht man dieses Tun mit den vielerlei gezogenen Schlussfolgerungen, 
die beim RTCB sowie bei der DCBO vorgenommen werden, ist ein rechtswidriges 
Verhalten ebenso katastrophal feststellbar wie der Umstand, dass Massnahmen 
ergriffen werden, die sich ausserhalb eines "Formalkrams" befinden.

Deshalb kann es bei vielen CB-Funktionaeren selbstverstaendlich niemals 
zu einer vertretungsberechtigten Akzeptanz gereichen.... koennen!

"Hobby" alleine sichert keinesfalls jene notwendige Akzeptanz zum 
Erreichen moeglicher Verbesserungen und erst recht die Missachtung von 
rechtlichem "Formalkram".

.
_________________
Mit freundlichen Gruessen

Burkhard P. Heid

...Zitat-Ende...

Quelle:
https://funktechnik-hornauer.de//phpbb/viewtopic.php?t=92





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To:   FUNK @ DEU
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>Rettungsfunk gestoert: Haftbefehl wegen Mordversuchs
>
>Weil er den  Funkverkehr eines Rettungshubschraubers  gestoert hatte, ist der

>Leiter einer Rettungswache in Saarburg (Rheinland-Pfalz)  unter  dem Verdacht

>des Mordversuchs verhaftet worden.
>[...]
>Quelle: http://www.funkmagazin.de/15027.htm
>
>73 de Hans!
>
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