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DQB656 > FUNK 16.02.07 19:39l 156 Lines 6099 Bytes #999 (0) @ DEU
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Kommentar von Burkhard P. Heid
zur Meldung des "FM-Funkmagazin":
"Rettungsfunk gestoert: Haftbefehl wegen Mordversuchs"
...Zitat...
Hallo an der Wahrheit Interessierte!
Am 15. Februar 2007 verfasste und veroeffentlichte Wolfgang Fricke
in dem von ihm betriebenen "Funkmagazin" folgenden Artikelbeitrag:
Zitat:
Rettungsfunk gestoert: Haftbefehl wegen Mordversuchs
Weil er den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers gestoert hatte,
ist der Leiter einer Rettungswache in Saarburg (Rheinland-Pfalz) unter
dem Verdacht des Mordversuchs verhaftet worden.
Dem 47-Jaehrigen wird vorgeworfen, in vier Faellen minutenlange Dauertraeger
auf der Funkfrequenz eines Rettungshubschraubers aus dem benachbarten
Luxemburg ausgesendet zu haben. Die Stoerungen fanden immer dann statt,
wenn sich der Hubschrauber im Rettungseinsatz befand und Menschen
mit lebensbedrohlichen Erkrankungen an Bord hatte. Weil dem Beschuldigten
dies bewusst war und er die Gefaehrdung von Menschenleben offenbar
in Kauf nahm, geht die Staatsanwaltschaft von Mordversuch aus.
Der Verhaftung waren umfangreiche Funkmessungen der Bundesnetzagentur
vorausgegangen. Diese konnte schliesslich eindeutig die Leitstelle
der Rettungswache, in der der Beschuldigte taetig war, als Stoerquelle
ausfindig machen.
Als moeglichen Grund fuer die Stoeraktionen nennt die Staatsanwalt "Angst
vor der Konkurrenz". Der luxemburgische Rettungshubschrauber ist fuer
ein konkurrierendes Rettungsunternehmen taetig. Der Beschuldigte hat
offenbar versucht, durch die Stoerungen das Konkurrenzunternehmen in
Misskredit zu bringen. Denkbar ist auch ein Racheakt: Der Beschuldigte
war bis zum Jahre 1998 bei dem Konkurrenzunternehmen als Rettungsassistent
taetig und ist dann im Streit ausgeschieden.
- wolf -
(Quelle: http://www.funkmagazin.de/15027.htm
Die Formulierung ist fuer ein - angeblich neutrales - Nachrichtenmagazin
kastrophal.
Der Berichterstattung zufolge muss der Leser zwanglaeufig von einer
- bewiesenen - Schuld des inhaftierten Verdaechtigten ausgehen. Eine
Schuld ist allerdings dem Verdaechtigten eben nicht nachgewiesen und
ein Urteil ist ueberdies auch noch nicht ergangen.
Eine Objektivitaet ist bei der Meldung ist ebenfalls nicht entdeckbar.
Hier hat eine unberechtigte "Vor-Verurteilung" stattgefunden, wie
dies in der - aufreisserischen - Boulevardpresse (meist einseitig)
stattfindet.
Tatsache allerdings ist, dass der Verfasser des Artikels die Ausgewogenheit
bei der pluralistischen Vielfalt nicht vorgenommen hat, indem gegenteilige
Sachverhalte weggelassen wurden und bei der "Berichterstattung" unterblieben
sind.
Der der Tat verdaechtigte Beschuldigte bestreitet naemlich den Tatvorwurf!
Dieser fuer den Artikel ebenfalls zu bennenende Sachverhalt wurde unterlassen.
Stattdessen gibt der "Berichterstatter" in seinem einleitenden Satz
"Weil er den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers gestoert hatte,"
eine Unterstellung bekannt, fuer die jedenfalls (noch) keine berechtigten
Erkenntnisse vorliegen, sondern nur Verdaechtigungen, die "Herrn Funkmagazin"
offenbar aber ausreichen, um bei seiner Berichterstattung von einer
Taeterschaft des in Haft genommenen Verdaechtigten auszugehen.
Offensichtlich soll mittels eines "Zauberers" von Hamburg aus wieder
die "Hexenverbrennung" eingefuehrt werden, fuer die schon eine Vermutung
oder Annahme (Verdacht) ausreicht, um eine Verurteilung und Vollstreckung
durchfuehren zu koennen.
Aus dem Umstand, dass der Kontrolldienst der BNetzA bei den Nachforschungen
festgestellt hat, dass jene angeblichen "Stoerungen" von der betreffenden
Leitstelle der Rettungswacht ausgegangen seien, laesst sich eine direkte
Zuweisung auf die Person des Taeters nicht schliessen. Auch der Umstand,
dass ein Verdaechtigter (wegen Mordversuchs) festgenommen wurde, gibt
"Herrn Funkmagazin" offenkundig einen Grund, den in Haft gesetzten
Verdaechtigten gleich als Taeter in der Berichterstattung zu qualifizieren.
In Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" ("im Zweifel
fuer den Angeklagten"), welcher Verfassungsrang hat.
Bedingt durch zahlreiche Fehlerhaftigkeiten bei einigen in der Vergangenheit
veroeffentlichten "Berichten" des Funkmagazins ist - zumindest fuer
mich - der bedeutende Nachweis erbracht, dass die einfachsten
Verfassungskriterien
bei den Tatsachenbehauptungen in den Meldungen des Funkmagazins verletzt
werden.
Daraus hat sich die Feststellung zu ergeben, dass den Lesern jenes
"Hobby-Magazins" das Denken abgenommen wird, indem vom Verfasser eigenmaechtig
ein (wenn auch fehlerhaftes) Ergebnis durch die Berichterstattung
unterstellt bleibt.
Vergleicht man dieses Tun mit den vielerlei gezogenen Schlussfolgerungen,
die beim RTCB sowie bei der DCBO vorgenommen werden, ist ein rechtswidriges
Verhalten ebenso katastrophal feststellbar wie der Umstand, dass Massnahmen
ergriffen werden, die sich ausserhalb eines "Formalkrams" befinden.
Deshalb kann es bei vielen CB-Funktionaeren selbstverstaendlich niemals
zu einer vertretungsberechtigten Akzeptanz gereichen.... koennen!
"Hobby" alleine sichert keinesfalls jene notwendige Akzeptanz zum
Erreichen moeglicher Verbesserungen und erst recht die Missachtung von
rechtlichem "Formalkram".
.
_________________
Mit freundlichen Gruessen
Burkhard P. Heid
...Zitat-Ende...
Quelle:
https://funktechnik-hornauer.de//phpbb/viewtopic.php?t=92
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To: FUNK @ DEU
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>Rettungsfunk gestoert: Haftbefehl wegen Mordversuchs
>
>Weil er den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers gestoert hatte, ist der
>Leiter einer Rettungswache in Saarburg (Rheinland-Pfalz) unter dem Verdacht
>des Mordversuchs verhaftet worden.
>[...]
>Quelle: http://www.funkmagazin.de/15027.htm
>
>73 de Hans!
>
>- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
> * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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