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DHH841 > FUNK 11.02.07 11:50l 95 Lines 4347 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: Der "glaeserne Funker"
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Der "glaeserne Funker" - das Umweltinformationsgesetz machts moeglich...
Vor zwei Jahren ist - von der Oeffentlichkeit weitgehend unbeachtet - das
sogenannte Umweltinformationsgesetz (UIG) ist Kraft getreten.
Das Umweltinformationsgesetz gibt allen Buergern das Recht, Einsicht in
"Umweltinformationen" zu nehmen, die bei Bundesbehoerden gelagert sind. Ein
besonderes "rechtliches Interesse" des Buergers ist nicht erforderlich.
Zu den "Umweltinformationen" im Sinne des UIG gehoeren auch die sogenannten
"Selbsterklaerungen" der Funkamateure. Eine solche Selbsterklaerung muss
jeder Funkamateur, der eine ortsfeste Amateurfunkstelle mit einer Strahlungs-
leistung ab 10 Watt EIRP betreibt, bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Der bekannte Fachjournalist Nils Schiffhauer (ex DK8OK) hat die Probe aufs
Exempel gemacht und dem FUNKMAGAZIN dazu folgenden Beitrag uebersandt:
DARC-Vorsitzender: Keine Selbsterklaerung in Sachen Elektromagnetischer
Umweltvertraeglichkeit!
Sein Name ist sperrig, aber das "Umweltinformationsgesetz" hat es in sich. Es
sichert jedem Buerger Einblick in jene Unterlagen zu, mit denen Unternehmen
wie Privatpersonen den Schutz der Umwelt nachzuweisen haben.
Darunter faellt auch die so genannte "Selbsterklaerung" von Funkamateuren,
wenngleich der so genannte "Runde Tisch Amateurfunk" noch im November
gegenueber dem Bundeswirtschaftsminister auf eine nur beschraenkte Auskunfts-
pflicht plaedierte. Auch wenn verschiedene Anfragen noch anhaengig sind, so
haben erste Auskuenfte der Bundesnetzagentur jedoch erstaunliche Befunde
ergeben. Demnach hat der 1. Vorsitzende des DARC e.V., Jochen Hindrichs
(DL9KCX), trotz Superstation ueberhaupt keine solche Selbsterklaerung
abgegeben!
Das hat offenbar Tradition. Denn wie Annegret Kuebler-Bork von der Bundes-
netzagentur nach ueber zwei Monaten Recherche mitteilte, laege auch vom
ehemaligen DARC-Vorsitzenden, Dr. Horst Ellgering (DL9MH), keine
"Selbstanzeige" vor. "Wir gehen daher davon aus", so die Referatsleiterin,
"dass keine anzeigepflichtigen Amateurfunkanlagen im Sinne des § 9 BEMFV
betrieben werden." Schleierhaft somit, wie er die deutschlandweiten
Bombensignale seiner "Sonder-Rundsprueche" erzeugt hat. Um Weitergabe dieses
10-W-EIRP-Patentrezeptes wird daher gebeten.
Nils Schiffhauer
Zu den oben genannten "Umweltinformationen" zaehlen neben den Selbster-
klaerungen der Funkamateure auch die von der Bundesnetzagentur ausgestellten
"Standortbescheinigungen". Eine Standortbescheinigung ist fuer jede sonstige
ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP
erforderlich.
Bei CB-Funkanlagen geht die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben davon aus,
dass die 10-Watt-EIRP-Grenze nicht erreicht wird, wenn "Rundstrahlantennen"
benutzt werden. Bei der Verwendung von "Richtantennen" koennen jedoch auch
CB-Funkanlagen durchaus "standortbescheinigungspflichtig" werden.
Aufgrund des Umweltinformationsgesetzes koennen Buerger auch in solchen
Faellen Auskunft verlangen, ob die BNetzA eine Standortbescheinigung
ausgestellt hat oder nicht.
Fuer Auskuenfte nach dem Umweltinformationsgesetz kann die Behoerde Gebuehren
erheben. Muendliche und einfache schriftliche Auskuenfte sind gebuehrenfrei.
Bei umfassenden schriftlichen Auskuenften kann die Gebuehr bis zu 250 Euro
betragen - bei aussergewoehnlichem Arbeitsaufwand in Einzelfaellen bis zu
500 Euro. Zusaetzlich werden Auslagen fuer Fotokopien etc. sowie fuer den
Versand der Unterlagen in Rechnung gestellt.
- wolf -
Weiterfuehrende Links:
Wortlaut des Umweltinformationsgesetzes:
http://bundesrecht.juris.de/uig_2005/index.html
Weitere Infos zum Umweltinformationsgesetz in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekuerzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen
werden.
--
Quelle: http://www.funkmagazin.de/11027.htm
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
* IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *
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