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DHH841 > FUNK     11.02.07 11:50l 95 Lines 4347 Bytes #999 (360) @ DEU
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Read: DHH841 HF1BKM GAST
Subj: Der "glaeserne Funker"
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Der "glaeserne Funker" - das Umweltinformationsgesetz machts moeglich...

Vor zwei Jahren ist  -  von der  Oeffentlichkeit  weitgehend unbeachtet - das 
sogenannte Umweltinformationsgesetz (UIG) ist Kraft getreten. 

Das  Umweltinformationsgesetz  gibt  allen  Buergern  das Recht,  Einsicht in 
"Umweltinformationen"  zu nehmen,  die bei Bundesbehoerden gelagert sind. Ein 
besonderes "rechtliches Interesse" des Buergers ist nicht erforderlich.

Zu den  "Umweltinformationen"  im Sinne des UIG gehoeren auch die sogenannten 
"Selbsterklaerungen"  der  Funkamateure.  Eine solche  Selbsterklaerung  muss 
jeder Funkamateur, der eine ortsfeste Amateurfunkstelle mit einer Strahlungs-
leistung ab 10 Watt EIRP betreibt, bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Der bekannte  Fachjournalist  Nils Schiffhauer (ex DK8OK)  hat die Probe aufs 
Exempel gemacht und dem FUNKMAGAZIN dazu folgenden Beitrag uebersandt:

DARC-Vorsitzender:   Keine  Selbsterklaerung  in  Sachen  Elektromagnetischer 
Umweltvertraeglichkeit!

Sein Name ist sperrig, aber das "Umweltinformationsgesetz" hat es in sich. Es
sichert  jedem Buerger Einblick in jene Unterlagen zu,  mit denen Unternehmen 
wie Privatpersonen den Schutz der Umwelt nachzuweisen haben. 

Darunter faellt auch die so genannte  "Selbsterklaerung"  von  Funkamateuren, 
wenngleich  der  so  genannte   "Runde Tisch Amateurfunk"  noch  im  November 
gegenueber dem Bundeswirtschaftsminister auf eine nur beschraenkte Auskunfts-
pflicht plaedierte.  Auch wenn  verschiedene Anfragen noch anhaengig sind, so 
haben  erste  Auskuenfte der Bundesnetzagentur  jedoch  erstaunliche  Befunde 
ergeben.   Demnach  hat  der  1. Vorsitzende des DARC e.V.,  Jochen Hindrichs 
(DL9KCX),  trotz   Superstation   ueberhaupt  keine  solche  Selbsterklaerung 
abgegeben! 

Das hat offenbar Tradition.  Denn wie  Annegret Kuebler-Bork  von der Bundes-
netzagentur  nach  ueber  zwei  Monaten Recherche  mitteilte,  laege auch vom 
ehemaligen     DARC-Vorsitzenden,    Dr. Horst Ellgering    (DL9MH),    keine 
"Selbstanzeige"  vor.  "Wir gehen daher davon aus",  so die Referatsleiterin,
"dass  keine  anzeigepflichtigen  Amateurfunkanlagen im Sinne  des  § 9 BEMFV 
betrieben  werden."    Schleierhaft  somit,   wie  er  die  deutschlandweiten 
Bombensignale seiner "Sonder-Rundsprueche" erzeugt hat.  Um Weitergabe dieses 
10-W-EIRP-Patentrezeptes wird daher gebeten.

Nils Schiffhauer


Zu den  oben genannten  "Umweltinformationen"  zaehlen  neben  den  Selbster-
klaerungen der Funkamateure  auch die von der Bundesnetzagentur ausgestellten 
"Standortbescheinigungen".  Eine Standortbescheinigung ist fuer jede sonstige 
ortsfeste   Funkanlagen   mit  einer   Strahlungsleistung   ab  10 Watt  EIRP 
erforderlich.

Bei CB-Funkanlagen geht die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben davon aus,
dass die  10-Watt-EIRP-Grenze  nicht erreicht wird, wenn "Rundstrahlantennen" 
benutzt werden.  Bei der Verwendung von  "Richtantennen"  koennen jedoch auch 
CB-Funkanlagen durchaus "standortbescheinigungspflichtig" werden.

Aufgrund  des  Umweltinformationsgesetzes  koennen  Buerger  auch  in solchen 
Faellen   Auskunft  verlangen,   ob  die  BNetzA  eine  Standortbescheinigung 
ausgestellt hat oder nicht.

Fuer Auskuenfte nach dem Umweltinformationsgesetz kann die Behoerde Gebuehren
erheben.  Muendliche und einfache schriftliche Auskuenfte sind gebuehrenfrei. 
Bei umfassenden  schriftlichen Auskuenften  kann die  Gebuehr bis zu 250 Euro 
betragen  -  bei  aussergewoehnlichem Arbeitsaufwand in Einzelfaellen  bis zu 
500 Euro.   Zusaetzlich werden Auslagen fuer Fotokopien etc.  sowie  fuer den 
Versand der Unterlagen in Rechnung gestellt.

    - wolf -

Weiterfuehrende Links:

Wortlaut des Umweltinformationsgesetzes:
http://bundesrecht.juris.de/uig_2005/index.html 

Weitere Infos zum Umweltinformationsgesetz in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz 

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser  Beitrag  darf  ungekuerzt  und  mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien  (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen 
werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/11027.htm

73 de Hans!

- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
           * IG Funkfreunde Landshut, www.funkfreundelandshut.de *            
 




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