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Subj: EMV-Gesetzentwurf: Bundesrat kritisiert Abhoer-Befugnisse der BNetzA
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EMV-Gesetzentwurf: Bundesrat kritisiert Abhoer-Befugnisse der BNetzA

Der  deutsche Bundesrat  hat   am  6. November 2006  den  Entwurf  des  neuen 
"EMV-Gesetzes"  behandelt.  Dabei kritisierte der Bundesrat unter anderem die 
Abhoer-Befugnisse,  die  der  Bundesnetzagentur  (BNetzA)  zugestanden werden 
sollen.

Grundsaetzlich  ist  auch die  BNetzA  im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses an 
das  "Abhoerverbot"  von  Funkaussendungen  gebunden.  Der  EMV-Gesetzentwurf 
sieht jedoch vor,  dass  die  BNetzA  bei der Ermittlung von Stoerungen unter 
bestimmten  Voraussetzungen  auch  die  Inhalte von Funkaussendungen abhoeren 
und auswerten darf.  Das ist dann der Fall,  wenn es sich  um  Stoerungen von 
oeffentlichen    Telekommunikationsnetzen   oder   Sicherheitsfunkanwendungen 
handelt  oder  wenn durch die Stoerungsbeseitigung eine Gefahr fuer Menschen-
leben  oder  bedeutende Sachwerte  abgewendet  werden  kann.  (Eine aehnliche 
Regelung gibt es bereits im derzeit geltenden "alten" EMV-Gesetz.)

Der Bundesrat bezweifelt,  ob  diese Regelung im Gesetzentwurf mit der Recht-
sprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. Das Bundesverfassungs-
gericht hatte  im Juli vergangenen Jahres  geurteilt,  dass  es im Rahmen des 
Fernmeldegeheimnisses   einen   "absolut  geschuetzten  Kernbereich  privater 
Lebensgestaltung"  gibt.   Vorkehrungen zum Schutz dieses Kernbereichs fehlen 
nach Auffassung des Bundesrats im Gesetzentwurf.

Ausserdem  kritisiert  der  Bundesrat,  dass  die  BNetzA  Daten, die sie als 
"Zufallsfunde"  beim Abhoeren  erlangt hat,  an  die  Staatsanwaltschaft bzw. 
Polizei weiterleiten darf,  wenn  dies  zur Verfolgung von besonders schweren 
Straftaten erforderlich ist.  Gleiches  gilt  fuer fuer die Weitergabe an die 
Polizei,  wenn anzunehmen ist,  dass  dadurch  eine Gefahr fuer Menschenleben 
oder bedeutende Sachwerte abgewehrt werden kann. 

Der  Bundesrat  weist darauf hin,  dass  fuer  die  Gewinnung  solcher  Daten 
normalerweise  eine  richterliche Anordnung erforderlich ist.  Er kritisiert, 
dass die  Auswertung und Weitergabe  von "Zufallsfunden" der BNetzA allein in 
das Ermessen der Behoerde gelegt wird,  ohne  dass  eine  richterliche Ueber-
pruefung vorgesehen ist.

Nachdem der Gesetzentwurf den Bundesrat passiert hat, wird er am 30. November
in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt.

    - wolf -

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Dieser  Beitrag  darf  ungekuerzt  und  mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien  (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) uebernommen 
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--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/24116.htm

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